Das Arbeitsentgelt ist die Grundlage der Beitragsberechnung für Arbeitnehmer. Es setzt sich aus allen Einnahmen zusammen, die dem Arbeitnehmer aus einem Beschäftigungsverhältnis zufließen, also aus Gehalt oder Lohn sowie Familienzuschlägen, Gewinnanteilen, Überstundenvergütungen und dem Wert der Sachbezüge. Beitragspflichtig sind überdies Provisionen, Mehrarbeitsvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Gefahrenzuschläge, Schmutzzulagen u.ä.