Wenn Arbeitnehmer, ihren Job verlieren, bleiben sie auch während des Bezuges von Arbeitslosentgeld I oder II versicherungspflichtig. Die Beiträge zur Rentenversicherung leistet in diesem Fall die Bundesagentur für Arbeit. Wenn Sie arbeitslos werden, bezahlt die Bundesanstalt für Arbeit (BfA) Ihre Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung weiter.