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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Auflassungsvormerkung

Im Rahmen eines Immobilienkaufvertrags wird der neue Eigentümer im Grundbuch per Auflassungsvorvermerkung eingetragen. Fortan kann der der Alteigentümer nicht mehr ohne Zustimmung des Käufers Veränderungen, Verfügungen und insbesondere Neubelastungen der Immobilie vornehmen. Der Neueigentümer hat dann immer das entscheidende Mitspracherecht rund um die Immobilie, der Alteigentümer muss sich nach dessen Meinung richten.

 

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