Sofern ein Bauherr im Rahmen einer Immobilienerstellung ein Haus nicht ,,schlüsselfertig" übergibt bzw. bestimmte Leistungen nicht erbringt, dann spricht man von einem Ausbauhaus. Das gilt insbesondere für den Innenausbau, der Bauherr muss dann den Rest per Eigenleistung – im Finanzierungswesen auch ,,Muskelhypothek" genannt – erbringen.