Kassenpatienten, die sich, etwa während der Ferien, nur vorübergehend im Aufenthalt aufhalten, profitieren vielfach von den internationalen Sozialversicherungsabkommen, die Deutschland geschlossen hat. Danach besteht in den folgenden Ländern Krankenversicherungsschutz: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Serbien und Montenegro, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Türkei, Tunesien, Tschechien, Ungarn, Zypern. In folgenden Ländern benötigen reiselustige Kassenmitglieder hingegen noch immer einen Auslandskrankenschein: Israel, Kroatien, Mazedonien, Serbien/Montenegro, Tunesien und Türkei. Vorsicht: Die Sozialversicherungsabkommen bewirken nur, dass die medizinische Versorgung im Urlaubsland gewährt ist. Etwaige Krankentransporte in die Heimat sind hingegen nicht abgedeckt. Vor Reiseantritt sollten Versicherte daher unbedingt eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, die schon ab etwa 13 Euro pro Person zu haben ist.