Warum die Bankenaufsicht sein muss:Die Banken müssen regelmäßig beaufsichtigt und streng kontrolliert werden, da durch die Bankgeschäfte sowohl die Volkswirtschaft als auch die Privatpersonen (ob als Anleger oder auch als Kreditnehmer) von ihnen abhängig sind. Die Bankenaufsicht obliegt daher dem Staat als oberste Instanz, wozu er die rechtliche Basis über entsprechende Gesetze zu schaffen hat.Der dringende Bedarf einer Bankenaufsicht wurde erstmals nach der Weltwirtschaftskrise zwischen 1929 und 1932 erkannt und bereits 1934 wurde das ""Reichsgesetz über das Kreditwesen"" eingeführt. Sein Nachfolger ist das bis heute geltende „Gesetz über das Kreditwesen“, kurz Kreditwesengesetz bzw. KWG, ein Bundesgesetz, das am 10. Juli 1961 eingeführt wurde, um das Bankrecht in Deutschland maßgebend zu regeln und das Finanzsystem stabil zu halten.
Darauf übernahm das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen am 1. Januar 1962 die Aufgaben der Bankenaufsicht. Derzeit obliegen die Aufgaben der Bankenaufsicht in Deutschland der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) und der Deutschen Bundesbank. Die BaFin entstand am 1. Mai 2002 dank dem neu eingeführten „Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht“ durch die Zusammenführung der bis dahin agierenden einzelnen Bundesaufsichtsämter für Kreditwesen, Wertpapierhandel und Versicherungswesen. Zudem wurden die neu gegründete BaFin und die Bundesbank rechtlich bindend (nach § KWG) verpflichtet, zusammen zu arbeiten.Die Bankenaufsicht betreffenden Aufgaben bzw. Zuständigkeiten der Bundesbank und der BaFin werden gemäß dem Kreditwesengesetz zwischen den beiden aufgeteilt. Dem § 7 KWG nach sind die ihrer Natur nach eher operativen Aufgaben der Bundesbank festgesetzt.
Dazu gehören an erster Stelle die laufende Überwachung der Banken, die Auswertungen aller von den Banken turnusmäßig zu erstellenden Anzeigen, Meldungen und Berichte. Ferner hat die Bundesbank die Kapitalhaushalte der Banken zu überwachen und zu prüfen. Hierzu gehört z. B. die Höhe des Eigenkapitals so wie die Höhe der Risiken, die eine Bank eingeht. Es gilt, dass Eigenkapitalhöhe und Risikohöhe im Einklang sein müssen. Ferner ist die Bundesbank befugt, an der Ausarbeitung von Gesetzen, Vorschriften bzw. Richtlinien, die die Bankenaufsicht betreffen, aktiv mitzuwirken und das sowohl national als auch international.
Die BaFin hat dagegen sehr breit gefächerte Zuständigkeiten, was die Geschäftstätigkeit der Banken bzw. Kreditinstitute anbelangt. Hiezu sind zu erwähnen: Zulassungen, Gründungen, Zusammenschlüsse sowie Schließungen von Banken, Einfluss auf Bankgeschäfte, Einführung bzw. Stoppen von Finanzdienstleistungen.