Der Begriff Bauantrag bezeichnet einen Antrag auf Baugenehmigung eines Bauvorhabens. Der Bauantrag untersteht den Regelungen der einzelnen Bundesländer. Zu beachten ist die Tatsache, dass Bauanträge in der Regel durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser gestellt werden, dieser erstellt Berechnungen und zeichnet Unterlagen ab. Vor Stellung des Bauantrages besitzt der Bauherr das Recht eine Bauvoranfrage zu stellen um Eventualitäten zu klären und einen reibungslosen Ablauf des Prozedere sicherzustellen.
Für die Stellung eines Bauantrages sind primär sieben Vorlagen notwendig. Die Bauzeichnungen sind beim Bau von Wohnhäusern üblicherweise in einem Maßstab von 1:100 einzureichen, bei größeren Bauten kann der Maßstab auch größer angelegt werden. Der Bauherr bzw. der Entwurfsverfasser muss des Weiteren einen ausgefüllten Bauantrag einreichen, geringste bauliche Änderungen sind unverzüglich nachzureichen. Neben den Bauzeichnungen und dem Bauplan muss auch ein Katasteramtlicher Lageplan vorliegen, dieser kann auf dem Amt zumeist vor Ort besorgt werden. Ein wichtiges Kriterium bei der Stellung eines Bauantrages ist die Bauschreibung, diese beinhaltet Angaben zu technischen Einzelheiten, Baumaterialien und Ausstattungen.
Des Weiteren müssen Statistiken über die Größe der zu bebauenden Fläche, der Wohnfläche und der Rohbau- sowie Gesamtkosten vorhanden sein. Bei bestimmten Baumaßnahmen müssen außerdem Sicherheitsnachweise erfolgen welche sich neben der Standsicherheit auf den Wärme- und Schallschutz beziehen. Auch die Einreichung eines Entwässerungsplanes sowie eine zeichnerische Darstellung der Abwasserbeseitigung müssen vor Ort abgegeben werden. Im Bereich von gewerblichen Baumaßnahmen müssen des Öfteren weitere Unterlagen und Nachweise eingereicht werden, diese Art von Bauverfahren ist wesentlich komplexer aufzufassen als Bauvorhaben wie beispielsweise Wohnhäuser. In der Regel werden Bauanträge nach Einreichen der genannten Dokumente umgehend genehmigt womit diese als reine Formalität anzusehen sind."