Eine zentrale Absicherung von Bauvorhaben durch den Bauherren ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Dabei handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Versicherung, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden trägt, die durch die Umstände des Bauvorhabens einem Dritten zugefügt wurden. Es ist dabei elementar wichtig, eine solche Versicherung auch abzuschließen, wenn die beteiligten Firmen über eigene Versicherungen verfügen. Denn der Bauherr ist für geschädigte Dritte immer der erste Ansprechpartner, ihn interessieren Abläufe im Hintergrund nicht.