Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Vertragsabschluß, allerdings nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und nicht vor Ablauf von eventuellen Wartezeiten. Wichtig: Der Vertrag ist erst dann wirksam geschlossen, wenn der Versicherungsschein dem Kunden zugegangen ist oder die Annahme in anderer Weise schriftlich erklärt wurde. Liegt die Annahme des Antrages zeitlich nach dem (technischen) Versicherungsbeginn, können Leistungen erst ab dem Tage des Zustandekommens des Vertrages bezahlt werden.