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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung

Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung wird anhand des Bruttogehaltes – maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze – berechnet. Die Beitragsbemessungsgrenze bildet damit die Höchstgrenze in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung, bis zu der Arbeitsentgelt bzw. -einkommen versicherungspflichtig ist. Übersteigen die Bezüge eines Mitarbeiters diesen Schwellenwert, sind für den Anteil, der über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, keine Beiträge zu entrichten. Die Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt davon allerdings unangetastet.Für das Kalenderjahr 2008 liegt die Beitragsbemessungsgrenze bei einem Monatseinkommen von 5.300 €(West) bzw. 4.500 €(Ost).

 

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