Die betriebliche Altersvorsorge ist neben der gesetzlichen Rente und der privaten Altersvorsorge eine weitere wichtige Säule der Altersversorgung. Sie eröffnet die Möglichkeit, die gesetzliche Rentenversicherung durch Sparbeiträge zu ergänzen. Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht, einen Teil seines Bruttoeinkommens in eine Form der betrieblichen Altersvorsorge zu investieren. Die dafür aufgewendeten Summen sind jährlich bis maximal vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zuzüglich eines Festbetrages von 1800 Euro steuerfrei.
Varianten der betrieblichen Altersvorsorge sind: Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Unterstützungskasse, oder Pensionszusage/Direktzusage. Jene Form der betriebliche Altersvorsorge, die der Arbeitnehmer vollständig aus eigener Kraft finanziert, bezeichnet man als Entgeltumwandlung. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei z.B. auf einen Teil seines Weihnachtsgeldes zugunsten der Altersvorsorge. Auch diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist steuerbegünstigt. Die Beiträge sind bis einschließlich 2008 von der Sozialversicherungspflicht befreit. Wichtig: Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).