Wahrscheinlich ist der Bundesanzeiger die dickste Tageszeitung der Bundesrepublik, sie erscheint an Werktagen von Montag bis Freitag.
In ihm verkündet die Bundesrepublik alle beschlossenen Rechtsverordnungen (erster Teil) sowie sonstige Nachrichten der Bundesbehörden (zweiter Teil).
Im dritten Teil befinden sich gerichtliche und -Firmenbekanntmachungen. Aktiengesellschaften müssen hier ihre Einladungen, Jahresabschlüsse und Dividenden bekanntgeben. Gleiches gilt für große Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Daneben wird ein Neueintrag und eine Löschung einer Firma in örtlichen Handelsregistern mitgeteilt.