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Darlehen

Das Darlehen, auch als Darlehensvertrag bekannt, ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den einem Darlehensnehmer Geld oder vertretbare Gegenstände in Form eines Sachdarlehens auf eine festgelegte Zeit hin zum freien Gebrauch überlassen wird.

Zum Zeitpunkt der Fälligkeit ist derjenige, der ein Darlehen in Anspruch genommen hat, dazu verpflichtet, den im Vertrag festgesetzten Nennwert oder eine gleiche Ware zurückzugewähren. Bei Gewährung des Darlehens wird dem Nehmer die Darlehensvaluta übereignet, das heißt, er kann nach Belieben damit verfahren. Da ein Darlehen von entgeltlicher Natur ist, ist es auch zinspflichtig.

Im Zuge der sogenannten Schuldrechtsmodernisierung zum 01. Januar 2002 hat der deutsche Gesetzgeber einige rechtliche Veränderungen zum Thema Darlehen angestrengt. Zum einen fand eine Umwandlung des Rechtscharakters des Darlehensvertrages vom Realkontrakt zu einem Konsensvertrag statt. Zum anderen wurden die Bestimmungen für Geld- und Sachdarlehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) voneinander getrennt. Zudem wurde das Recht des sogenannten Verbraucherdarlehens, also eines Darlehens zwischen einem Unternehmer (beispielsweise eine Bank o.ä.) und einem Verbraucher, neu in die § 491 ff. des BGB eingegliedert. Zuvor war es durch das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) geregelt worden.

Bei Darlehen wird unterschieden zwischen Geld- und Sachdarlehen unterschieden. Bei Gelddarlehen wird im Regelfall ein Zinssatz vereinbart, der nach Ablauf eines Jahres fällig wird. Beträgt die Laufzeit weniger als ein Jahr, muss der Darlehensnehmer die angefallenen Zinsen mit Ende des Darlehensverhältnisses begleichen. Im Rahmen der sogenannten Vertragsfreiheit ist ebenso die Erhebung einer Darlehensgebühr möglich. Diese kan sich nach der Höhe des Darlehens richten und von Bank zu Bank unterschiedlich sein. Bei Sachdarlehen bekommt der Darlehensnehmer vom Darlehensgeber einen vertretbaren Sachgegenstand überlassen. Im Gegensatz zur Miete oder Pacht wird die Darlehenssache zum Eigentum des Darlehensnehmers. Das berechtigt ihn natürlich zum vollständigen Verbrauch sowie zur späteren Veräußerung der Sache. Nach dem Ende des Darlehensvertrages muss der Darlehensnehmer dem Geber eine vertretbare Sache gleicher Art oder Güte zurückerstatten.

Das endfällige Darlehen oder auch Fälligkeitsdarlehen ist eine Darlehensform, in der am Ende des Darlehensverhältnisses der fällige Betrag auf einmal zurückgezahlt wird. Beim Annuitätsdarlehen wiederum wird der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen immer gleich hoch ist. Dadurch findet eine Steigung des Tilgungsanteils bei entsprechender Senkung des Zinsanteils statt. Bei einem Tilgungsdarlehen bleibt die Tilgung während der gesamten Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet, was eine kontinuierliche Ratensenkung zur Folge hat. Im Ratendarlehen wird der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit bereits zu Beginn festgelegt und in einem Betrag dem Darlehensbetrag hinzugerechnet."

 

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