Eine Darlehensbewilligung ist eine rechtlich verbindliche Zusage von Seiten des finanzierenden Kreditinstitutes (Darlehensgeber) über die Gewährung eines Darlehens.
Der potentielle Darlehensgeber begutachtet die Sicherheiten des Antragstellers. Bevor ein Antragsteller jedoch mit dieser Zusage rechnen kann, wird das Kreditinstitut die Beleihungs-und Kreditwürdigkeit bzw. Bonität des Antragstellers überprüfen. Sie prüft dabei auch, obdie Werthaltigkeit des Objektes, für das z.B. ein Darlehen gewünscht wird, den Anforderungen mit dauerhafter Nachhaltigkeit und ohne Risiko entspricht.
Dazu kann eine Begutachtung der Grundschulden und Sicherheitsübereignungen gehören. Das Kreditinstitut kann aber auch nach Bürgschaften fragen oder ggf. darauf bestehen und vereinbart nach der Überprüfung die Abnahmegarantien und die Art und den Umfang des Darlehens mit dem Kreditnehmer.
Um ein Darlehensbewilligung auch wirklich zu erreichen, kann sich der Antragsteller durch lückenlose Unterlagen auf die Überprüfung vorbereiten. Hierzu gehört eine Anlagebeschreibung, die Aufführung der betriebswirtschaftlichen Angaben wie z.B. Betriebskosten, Umsatz-und Ertragsvorschau, eine Gewinn-und Verlustrechung, eine Aufführung der Risikoverteilung und Angaben zu Brennstoff und Energiekosten. Die Offenlegung der verfügbaren Eigenmittel ist Grundvoraussetzung. Insofern man Fördermittel beantragt oder beansprucht, sind diese Fördermöglichkeiten aufzuführen.
Nach der Überprüfung durch den Kreditgeber und dessen positiver Einschätzung der Bonität des Kreditnehmers wird das Darlehensangebot an den Kunden geschickt. Das Angebot enthält eine genaue Beschreibung des Angebotes, das nach den aktuellen Marktbedingungen und den Unterlagen des Kunden erstellt wurde. Es kann sich je nach der Marktentwicklung noch ändern, worüber der Antragsteller jedoch sofort informiert wird. Normalerweise enthält es Angaben über die Darlehenssumme, den Beleihungswert, den für die Laufzeit festgesetzten Nominalzins und den Effitivzins, sowie Informationen über die Tilgungsbedingungen und Raten-oder auch Sonderzahlungen. Sollten Einmalrückzahlungen zugelassen sein, so werden diese ebenfalls aufgeführt. Sobald der Antragsteller den Vertrag unterzeichnet hat, und die Einverständnis-bzw. Annahmeerklärung unterschrieben hat und an das Kreditinstitut zurückgesandt hat, ist der Darlehensvertrag zustande gekommen. Mittlerweile ist diese Bewilligung durch technisches Know how innerhalb weniger Tage möglich.