Darlehensvertrag: Das sollten Sie beachten

Ein Darlehen muss nicht zwingend in Form eines klassischen Bankkredits aufgenommen werden. Auch eine private Darlehensaufnahme ist möglich – sei es innerhalb der Familie oder des Freundeskreises als auch von Fremden, die nicht benötigtes Kapital gewinnbringend anlegen möchten. Damit es nicht zu Missverständnissen oder sogar zu Streitigkeiten mit dem Darlehensgeber kommt, sollte ein schriftlicher Darlehensvertrag aufgesetzt werden, der alle individuellen Gegebenheiten berücksichtigt.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: February 19, 2024

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das sollten Sie beim Darlehensvertrag beachten

    • Nutzen Sie für Ihren privaten Darlehensvertrag unsere Mustervorlage.
    • Schließen Sie einen Darlehensvertrag stets schriftlich ab, um sich im Falle von Streitigkeiten auf den Vertrag berufen zu können.
    • Passen Sie den Vertrag den individuellen Gegebenheiten an. Wichtige Angaben, die im Vertrag nicht fehlen dürfen sind: Darlehenssumme, Darlehensdauer, Rückzahlungsweise, Zinsen sowie Regelungen für den Fall eines Verzug.
    • Bei Vergabe einer höheren Darlehenssumme ist eine Sicherheit sinnvoll. Sie bietet Kreditsicherheit, falls der Darlehensnehmer das Darlehen nicht zurückzahlt.
    • Berücksichtigen Sie, dass auf ein zinsloses Darlehen gegebenenfalls eine Schenkungssteuer anfällt. Auch niedrig vereinbarte Zinsen schützen nicht vor der Steuer.

    Manchmal sind Ausgaben, deren Höhe die eigenen Rücklagen übersteigen, unvermeidlich. In solchen Fällen ist die Aufnahme eines Darlehens eine Möglichkeit, die finanzielle Belastung zu stemmen. Dabei überlässt ein Darlehensgeber dem Darlehensnehmer im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrags für einen bestimmten Zeitraum eine vereinbarte Geldsumme. Darüber hinaus kann auch ein Sachdarlehensvertrag abgeschlossen werden. In diesem Fall überlässt der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer vorübergehend eine vertretbare Sache anstelle von Geld.

    Nach einer festgelegten Zeit muss der Darlehensnehmer seine Schuld begleichen. In der Regel muss er nicht nur die ausgeliehene Summe zurückzahlen, sondern auch einen bestimmten Anteil an Zinsen entrichten. Wie hoch der Zinsanteil ausfällt, hängt unter anderem vom Ausmaße des Verlustrisikos für den Darlehensgeber ab.

    Es existieren aber auch zinslose Darlehen. Der Darlehensgeber verzichtet damit auf eine Vergütung des geliehenen Geldes. Nicht zu vernachlässigen ist dabei die Schenkungssteuer, der grundsätzlich jeder unterliegt, der ein Darlehen ohne Gegenleistung, also Zinsen, erhält. In den meisten Fällen wird ein Darlehen von einer Bank in Anspruch genommen. Es können aber ebenso Privatpersonen oder Unternehmen als Darlehensgeber fungieren.

    Vorlage

    Privater Darlehensvertrag

    Nutzen Sie unsere Mustervorlage (PDF-Download) für Ihren privaten Darlehensvertrag.
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    Kredit und Darlehen: Welche Unterschiede bestehen?

    Die Begriffe Darlehen und Kredit werden umgangssprachlich oftmals synonym verwendet. Schließlich geht es sowohl beim Darlehen als auch beim Kredit darum, Fremdkapital zu beschaffen, um eine bestimmte Sache zu finanzieren. Wenn Sie sich für einen Kredit entscheiden, hilft ein Kreditvergleich, sich einen Überblick zu verschaffen. 

    Zu den genauen Unterschieden zwischen einem Darlehen und einem Kredit bestehen verschiedene Ansätze. Ein Unterschied besteht beispielsweise häufig in Laufzeit und Höhe des geliehenen Geldbetrages. Ein Darlehen hat in der Regel eine längere Laufzeit als ein Kredit. Außerdem wird beim Darlehen oftmals eine höhere Summe verliehen.

    Juristisch gesehen differenziert man noch eindeutiger, ohne dass dies praktische Konsequenzen nach sich zieht. So lagen dem Darlehensvertrag lange Zeit zwei Vertragstheorien zugrunde. Laut der Theorie des Realkontrakts galt der Darlehensvertrag erst als rechtsgültig, wenn die vereinbarte Darlehenssumme auf dem Konto des Darlehensnehmers eingegangen war. Im Unterschied gilt ein Kreditvertrag als abgeschlossen, sobald beide Vertragsparteien diesen unterzeichnet haben.

    Seit der Schuldrechtmodernisierung zum 1. Januar 2002 folgt die Rechtsprechung bei der vertraglichen Festlegung eines Darlehens der Konsensualtheorie. Das heißt, der Vertrag kommt nun auch bereits durch Einigung der Vertragspartner zustande.

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    Vor- und Nachteile eines privaten Darlehens

    Viele Personen nehmen ein Darlehen bei einer Bank auf. Sie können aber auch ein Darlehen von Privatpersonen erhalten. Meist wird ein privater Darlehensvertrag jedoch im engen Familien- oder Freundeskreis vereinbart. Darüber hinaus vermitteln einige Unternehmen online Darlehen von Privatpersonen, die aktuell nicht benötigtes Kapital Darlehensnehmern zur Verfügung stellen, um so Renditen zu erwirtschaften.

    Die Vorteile des privaten Darlehensvertrages gegenüber eines Kredits von der Bank sind offensichtlich: Es bestehen keine so strengen Kriterien wie beispielsweise eine gute Bonität, um das Darlehen bewilligt zu bekommen. Außerdem wird ein privates Darlehen nicht von der Schufa und anderen Auskunfteien erfasst – es hat also keinen Einfluss auf Ihren Score bei den Auskunfteien. Der private Darlehensgeber entscheidet im Austausch mit dem Darlehensgeber über die exakten Konditionen des Darlehensvertrages.

    Doch wie heißt es oftmals: „Beim lieben Geld hört die Freundschaft auf.“ Auch wenn Sie sich Geld von privat leihen, ist es wichtig, bestimmte Punkte schriftlich festzuhalten – dazu weiter unten mehr – um sich im Falle eines Streits auf die vertraglichen Vereinbarungen berufen zu können.

    Darlehensvertrag von privat aufsetzen: Mündlich oder schriftlich?

    Der private Darlehensvertrag unterliegt keiner bestimmten Form. Grundsätzlich können Sie den Vertrag daher schriftlich als auch mündlich abschließen. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass einem schriftlichen Vertragsabschluss auf jeden Fall der Vorzug zu geben ist. Kommt es zu Unstimmigkeiten bezüglich einzelner Vertragsmodalitäten wie etwa der genauen Darlehenssumme, der Tilgungsvereinbarungen oder der Verzinsung, haben Sie bei einem mündlichen Vertragsabschluss im wahrsten Sinne des Wortes nichts in der Hand.

    So nutzen Sie unseren Mustervertrag

    Mit dem kostenlosen Mustervertrag haben Sie die Möglichkeit, einen Darlehensvertrag einfach schriftlich aufzusetzen. Sie müssen lediglich die entsprechenden Felder ausfüllen. Der Mustervertrag ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Bekannten oder Freunden ein privates Darlehen geben und das Darlehen mit einem Vertrag absichern wollen.

    Vertragskopf: Zunächst tragen Sie Name und Anschrift des Darlehensnehmers sowie des Darlehensgebers ein.

    1. Angaben zum Darlehen: Hier wird angegeben, welche Höhe der Kredit hat und welche Laufzeit genutzt werden soll. Hier können Sie angeben, ob Sicherheiten für das Darlehen verlangt werden. Welche dies sind, folgt weiter unten. Sie können an dieser Stelle auch ohne Sicherheiten fortfahren, wenn das von beiden Parteien so gewünscht ist. Wichtig ist, dass die Kontoverbindung angegeben wird, auf welche der Darlehensbetrag überwiesen werden soll, sofern keine Barauszahlung vereinbart wird.
    2. Verwendungszweck: Optional kann das Darlehen an einen bestimmten Verwendungszweck gebunden werden, zum Beispiel an eine Autofinanzierung.
    3. Verzinsung: Hiersollten Sie genau angeben, wie hoch die jährliche Verzinsung ist und in welchem Intervall die Zinsen gezahlt werden müssen. Bei einem privaten Darlehensertrag können die Zinsen separat nachträglich gezahlt werden.
    4. Tilgung: In diesem Abschnitt wird die monatliche Ratenhöhe definiert. Sie haben mit dem Mustervertrag die Möglichkeit, auch ein endfälliges Darlehen abzuschließen. Dann zahlt der Kreditnehmer lediglich die Zinsen und tilgt die Darlehenssumme am Schluss der Laufzeit.
    5. Sicherheiten: Haben Sie Sicherheiten vereinbart, können diese an dieser Stelle aufgeführt werden.
    6. Außerordentliche Kündigung: Dieser Abschnitt ist wichtig, da hier erläutert wird, unter welchen Umständen der Kreditgeber den Vertrag sofort kündigen und die Restschuld einfordern darf. Es werden hier auch die Konsequenzen aufgeführt, die ein Zahlungsausfall hat.
    7. Schlussbestimmungen: An dieser Stelle wird darauf verwiesen, dass mündliche Nebenabreden ungültig sind und nur der Vertrag für das Darlehen gilt. Ebenso erklären Sie, dass die Vertragserfüllung gilt, auch wenn einzelne Bestimmungen unwirksam sind oder werden.
    8. Unterschrift: Damit der Vertrag gültig wird, müssen beiden Vertragspartner (Darlehensnehmer und Darlehensgeber) ihn unterschreiben. Der Ort sowie das Datum der Unterschrift müssen ebenfalls notiert werden.

    Den rechtlichen Rahmen zur Ausgestaltung eines Darlehensvertrages bildet §488 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Darin sind die vertragstypischen Pflichten beim Darlehensvertrag zusammengefasst.

    § 488 Vertragstypische Pflichten beim Darlehensvertrag (BGB)

    (1) Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensgeber verpflichtet, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in der vereinbarten Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.

    (2) Die vereinbarten Zinsen sind, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach dem Ablauf je eines Jahres und, wenn das Darlehen vor dem Ablauf eines Jahres zurückzuzahlen ist, bei der Rückzahlung zu entrichten.

    (3) Ist für die Rückzahlung des Darlehens eine Zeit nicht bestimmt, so hängt die Fälligkeit davon ab, dass der Darlehensgeber oder der Darlehensnehmer kündigt. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Sind Zinsen nicht geschuldet, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung zur Rückzahlung berechtigt.

    Wichtige Punkte im Darlehensvertrag

    Das Gesetz bietet zugleich Hinweise darauf, welche Punkte im privaten Darlehensvertrag keinesfalls fehlen sollten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Punkte, die der Vertrag abdecken sollte, um Klarheit auf beiden Vertragsseiten zu schaffen. Das Gesetz bietet zugleich Hinweise darauf, welche Punkte im privaten Darlehensvertrag keinesfalls fehlen sollten. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Punkte, die der Vertrag abdecken sollte, um Klarheit auf beiden Vertragsseiten zu schaffen.

    • Darlehensdauer: Halten Sie die Laufzeit des Darlehens vertraglich fest, damit klar ist, bis wann das Darlehen vollständig wieder zurückgezahlt sein muss. Die genaue Darlehensdauer ist individuell vereinbar. Fehlt die Laufzeit, greift § 488 Abs. 3 BGB (siehe oben). Demnach muss die Rückzahlung nach einer dreimonatigen Kündigungsfrist durch den Darlehensgeber oder Darlehensnehmer erfolgen, sofern keine andere Kündigungsfrist vereinbart worden ist.
    • Darlehenssumme: Welche Summe wünschen Sie sich als Darlehen? Wird der Betrag nicht genau festgehalten, kann der Darlehensgeber gegebenenfalls Nachforderungen verlangen.

    Maximale Darlehenshöhe

    Um einen Kredit zu bekommen, benötigen Kreditnehmer eine ausreichende Bonität. Wenn es um größere Darlehen geht, prüfen die Banken zusätzlich, welche Darlehenshöhe maximal möglich ist. Dabei kommen drei gängige Methoden zum Einsatz:

    1. Ermittelung der maximal möglichen Monatsrate
    In diesem Fall wird die monatliche Belastung ins Verhältnis zum monatlichen Gesamteinkommen gesetzt. Davon wird der Selbstbehalt zuzüglich eines Sicherheitszuschlags abgezogen. Der nach dieser Rechnung zur Verfügung stehende Betrag ist als monatliche Rate möglich. Banken nutzen diesen Betrag schließlich, um eine maximale Darlehenshöhe zu ermitteln.

    2. Darlehenshöhe über monatliches Nettoeinkommen ermitteln
    Hier wird das monatliche Nettoeinkommen eines Haushalts mit 110 multipliziert. Als Nettoeinkommen gelten in diesem Fall alle regelmäßigen Einkünfte, die ein Haushalt hat, also auch Kindergeld oder Mieteinnahmen.

    Beispiel: Hat ein Ehepaar ein monatliches Nettoeinkommen von 5.000 Euro, könnte die Bank theoretisch ein Darlehen in Höhe von 550.000 Euro anbieten.

    3. Darlehenshöhe über Jahresnettoeinkommen ermitteln
    Bei Selbständigen können die Einnahmen erwartungsgemäß schwanken. Aus diesem Grund nutzen Banken hier meist das Jahreseinkommen als Berechnungsgrundlage. In der Regel werden die drei letzten Nettojahreseinkommen zusammengezählt und daraus der Durchschnitt ermittelt. Andere Banken nehmen das niedrigste Nettoeinkommen der vergangenen drei Jahre zur Berechnung der maximalen Darlehenshöhe. Das Jahreseinkommen wird dann je nach Bank mit sechs bis neun multipliziert, um die mögliche Darlehenshöhe zu ermitteln.

    Beispiel: Als Selbständiger erzielten Sie in den letzten drei Jahren mit 30.000 Euro das niedrigste Nettoeinkommen. Die Bank kann Ihnen in diesem Fall theoretisch ein Darlehen zwischen 210.000 und 270.000 Euro anbieten.

    Sparsam Geld leihen

    Widerstehen Sie der Versuchung, sich ein finanzielles Polster zuzulegen und leihen Sie nicht mehr Geld aus, als Sie tatsächlich benötigen. Je niedriger der Betrag ist, desto weniger Zinskosten müssen Sie zahlen.

    • Rückzahlungsweise: Dieser Punkt klärt, auf welche Art und Weise, das geliehene Geld zurückgezahlt werden soll: in monatlichen Raten oder auf einen Schlag.

    Haushaltsrechnung machen

    Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben und berechnen Sie, welche monatlichen Raten Sie sich leisten können. Unser Haushaltsrechner hilft Ihnen bei der Berechnung.

    • Zinsen: Damit es zu keinen Unstimmigkeiten kommt, sollte der Vertrag die genaue Zinshöhe beinhalten. Weiterhin ist es notwendig, den Zeitraum festzulegen, in welchem die Zinsen gezahlt werden müssen: Fallen die Zinsen beispielsweise jeweils zum Jahresende an oder sollen sie erst bei der Darlehenstilgung gezahlt werden? Wichtig: Die Zinsen sollten sich am besten am Marktzins orientieren, sonst könnte das Finanzamt das Darlehen als Schenkung erachten, was steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen würde.
    • Verzug: Sollten die Rückzahlungen zu spät erfolgen, ist eine Regelung zur weiteren Vorgehensweise hilfreich. In der Regel werden bei einer verspäteten Ratenzahlung Verzugszinsen fällig. Gemäß § 288 Abs. 1 BGB liegt der Verzugszinssatz für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Den aktuellen Basiszinssatz können Sie der Online-Präsenz der Bundesbank entnehmen.
    • Sicherheiten: Bei einer höheren Darlehenssumme sollte der Darlehensgeber in jedem Fall auf Sicherheiten bestehen. Sie bieten – wie der Name schon ausdrückt – Sicherheit, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Mehr zum Thema Sicherheiten lesen Sie im Abschnitt „Sicherheitsübereignung und Sicherheitsübertragung“.
    • Kündigung: Wird ein genauer Zeitpunkt für die Rückzahlung des Darlehens vertraglich festgelegt, ist eine Kündigung nicht erforderlich. Fehlt diese Angabe, muss der Darlehensvertrag vor der Rückzahlung erst gekündigt werden. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Der Darlehensgeber ist dazu berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn sich der Darlehensnehmer in Verzug befindet und die festgelegte Sicherheit nicht leistet. Die genauen Gründe für eine vorzeitige Kündigung können vertraglich festgehalten werden.

    Darüber hinaus können weitere Punkte in den privaten Darlehensvertrag aufgenommen werden. Wie der Vertrag im Einzelnen ausgestaltet wird, sollte immer von individuellen Gegebenheiten abhängig gemacht werden. Die genaue Form des Vertrages ist frei vereinbar. Er kann sowohl in Fließform als auch in Stichpunkten verfasst werden. Letztere Variante ist überschaubarer, sofern die Stichworte auch alles Relevante klar und unmissverständlich darlegen. Der Vertrag sollte stets mit dem Namen und gegebenenfalls den Anschriften beider Vertragsparteien beginnen. Darüber hinaus sollte das genaue Datum des Vertragsabschlusses festgehalten werden. Zuletzt dürfen auch die Unterschriften nicht fehlen, die den Vertrag erst rechtsgültig machen.

    Notarielles Schuldanerkenntnis: Sinnvoll bei hohen Darlehenssummen

    Ein notarielles Schuldanerkenntnis kann ebenfalls in den Darlehensvertrag integriert werden. Dabei handelt es sich um ein beurkundetes Dokument vom Notar, in dem der Darlehensnehmer bestätigt, Verbindlichkeiten gegenüber dem Darlehensgeber zu haben. Die Forderung ist mit der notariellen Schuldanerkenntnis unbestreitbar und ermöglicht es dem Darlehensgeber eine Zwangsvollstreckung ohne ein gerichtliches Verfahren anzustrengen, sollte der Darlehensnehmer die vereinbarten Sicherheiten nicht zur Verfügung stellen. Ein notarielles Schuldanerkenntnis ist bei höheren Darlehenssummen sinnvoll.

    Sicherheitsübereignung und Sicherheitsübertragung

    Auch die Festlegung von Sicherheiten im Darlehensvertrag ist sinnvoll, wenn eine höhere Summe verliehen wird. Zahlt der Darlehensnehmer den vereinbarten Betrag nicht zurück, hat der Gläubiger ein Recht auf die vertraglich vereinbarten Sicherheiten zurückzugreifen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einer Sicherheitsübereignung und einer Sicherheitsabtretung.

    Die Sicherheitsübereignung wird sowohl von Banken als auch Privatpersonen zur Sicherung des vergebenen Kredits genutzt. Hierbei übereignet der Darlehensnehmer dem Darlehensgeber einen wertvollen Gegenstand, beispielsweise sein Auto im Fall eines Autokredits. Den gesetzlichen Rahmen für die Sicherheitsübereignung bilden § 929, Satz 1 und § 930 BGB. Das Besondere dabei: Auch wenn der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer sein Fahrzeug oder einen anderen Gegenstand übereignet, kann er diesen weiterhin nutzen, während er seine Raten zahlt. Nur wenn er das Darlehen nicht zurückzahlt, kann der Darlehensgeber die Übernahme des Autos verlangen.

    Im Falle eines Fahrzeugs als Sicherheit muss der Kreditnehmer dem Kreditgeber die Zulassungsbescheinigung Teil II, (vormals Fahrzeugbrief) aushändigen. Darüber hinaus ist es notwendig, dass der Gegenstand im Vertrag genau beschrieben wird. Beim Beispiel Auto: Halten Sie vertraglich fest, um was für ein Fahrzeug es sich handelt, notieren Sie die Fahrgestellnummer, das Jahr der Erstzulassung und den Kilometerstand.

    Sicherungsübereignung abschließen

    Die Sicherungsübereignung ist bei Darlehen eine sinnvolle Kreditsicherheit. Sie wird zusammen mit dem Kreditvertrag zwischen Darlehensnehmer und Darlehensgeber vereinbart.

    Wichtig ist dabei, dass in einem eigenen Vertragstext Art und Umfang der Sicherungsübereignung genau festgelegt sind. So sollten Sie zum Beispiel darauf achten, dass der Gläubiger nur bei Zahlungsausfall oder einer Insolvenz auf die übereignete Sache zugreifen darf.

    Achtung

    Ohne Kreditvertrag ist eine Sicherungsübereignung unwirksam.

    Sicherungsabtretung abschließen

    Die Sicherheitsabtretung erfüllt denselben Zweck wie die Sicherheitsübereignung: Dem Kreditgeber soll eine Kreditsicherheit geboten werden für den Fall, dass der Gläubiger das Darlehen nicht zurückzahlt. Der Unterschied: Nicht ein Gegenstand wird übereignet, sondern eine Forderung des Darlehensnehmers gegenüber Dritten. § 398 BGB regelt die Sicherheitsabtretung. Als abgetretene Forderung kann zum Beispiel das Gehalt des Darlehensnehmers fungieren. Zahlt der Darlehensnehmer seinen Kredit nicht zurück, kann der Darlehensgeber dessen Gehalt einfordern. Dabei sind die gesetzlichen Pfändungsvorschriften nach § 850c Zivilprozessordnung (ZPO) zu berücksichtigen. Statt des Gehalts kann zum Beispiel auch eine Lebensversicherung abgetreten werden. Bevor es allerdings zu einer derartigen Sicherheitsabtretung kommt, muss die entsprechende Versicherungsgesellschaft informiert werden.

    Eine Sicherungsabrede oder ein Sicherungsvertrag dient der Absicherung eines Kredits mit dem Mittel der Sicherungsabtretung. Für Sie als Kreditnehmer stehen verschiedene Möglichkeiten offen, um eigene Forderungen abzutreten. Möglichkeiten der Sicherheitsabtretung

    • Sicherheitsabtretung von Ansprüchen aus Lebensversicherungsverträgen: In diesem Fall nutzen Sie eine Lebensversicherung als Absicherung für einen Kreditvertrag. Können Sie Ihren Ratenzahlungen nicht mehr nachkommen, hat der Gläubiger die Möglichkeit, direkt auf das Kapital der Lebensversicherung zuzugreifen.
    • Sicherheitsabtretung von Miet- und Pachtforderungen: Haben Sie regelmäßige Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung, kann der Darlehensgeber diese Einkünfte direkt einziehen, wenn Sie mit den Raten in Verzug geraten.
    • Sicherheitsabtretung von Lohn- und Gehaltsforderungen: Viele Darlehensverträge enthalten eine Sicherungsabtretung, mit deren Hilfe der Kreditgeber Ihren Lohn einziehen darf, wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen.

    Vor- und Nachteile von Sicherheitsabtretung und Sicherungsübereignung

      Sicherungsübereignung Sicherheitsabtretung
    Vorteile für den Gläubiger  
    • Die finanzierte Sache muss nicht verwahrt werden
    • Die Kreditsicherheit kann bei andauerndem Zahlungsverzug eingezogen werden
     
    • Schneller Zugriff auf die Sicherheit bei Zahlungsausfall
    • Kein Wertverlust
    Vorteile für den Schuldner  
    • Finanzierte Sache kann wie eigener Besitz genutzt werden
    • Eigene Liquidität wird durch die Finanzierung nicht eingeschränkt
     
    • Einfache Möglichkeit, eine Kreditsicherheit anzubieten
    • Erhöhung der Kreditchancen
    Nachteile für den Gläubiger  
    • Die Sache verliert an Wert durch Nutzung
    • Die Sache kann nicht genutzt werden
     
    • Zusätzliches Risiko, da auch der andere Schuldner ausfallen kann
    • Höherer administrativer Aufwand
    Nachteile für den Schuldner  
    • Die Sache muss meist versichert werden
    • Die Sache gehört nicht zum Eigentum
     
    • Gläubiger hat direkten Zugriff und benötigt keine weitere Zustimmung
    • Bei Lohnpfändung noch geringere Liquidität

     

    Zinsen: Woran Sie sich orientieren können

    Wie hoch die Zinsen für ein Darlehen ausfallen, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise dem aktuellen Leitzins und der Bonität des Darlehensnehmers. Momentan befindet sich der von der Europäischen Zentralbank festgelegte Leitzins auf einem historisch niedrigen Stand von 0,00 Prozent (Stand Februar 2020). Der Leitzins dient den Banken als Orientierungshilfe bei der Festlegung ihrer eigenen Zinsen, sodass Kreditgeber derzeit insgesamt niedrige Zinsen für ihre Kredite und Darlehen anbieten.

    Das Zinsniveau bei Bankkrediten kann als grobe Richtlinie für private Darlehen herangezogen werden. Natürlich kann bei Darlehen im Freundes- oder Familienkreis auch eine deutlich niedrigere Verzinsung ausgehandelt werden, sollte es sich bei dem Darlehen um einen Freundschaftsdienst handeln. Die Zinsen bei über entsprechende Online-Plattformen vermittelte private Darlehen liegt aufgrund der niedrigeren Zugangshürden hingegen häufig über dem Zinssatz für einen Bankkredit.

    Angesichts der niedrigen Zinsen, sollten Sie überdenken, ob ein Bankkredit nicht doch eine Alternative zum privaten Darlehen ist – so kann der Familienfrieden unter Umständen geschont werden. Mit unserem Kreditvergleich können Sie mit wenigen Klicks die Konditionen verschiedener Darlehen miteinander vergleichen. Hier lassen sich sowohl Nominalzins als auch der Effektivzins der jeweiligen Anbieter miteinander vergleichen. Diese Unterscheidung ist wichtig, denn nur der Effektivzins berücksichtigt auch die Nebenkosten des Kredits, wohingegen der Nominalzins nur angibt, wie hoch ein Kredit verzinst ist.

    Zinsloses Darlehen: Vorsicht vor der Steuerfalle

    Wie eingangs erwähnt, besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu vergeben. Dies ist insbesondere unter Verwandten und Freunden nicht unüblich. Hier lauert jedoch eine Gefahr, denn auf quasi geschenkte Zinsen kann unter Umständen eine Schenkungssteuer erhoben werden. Werden vom Darlehensgeber keine Zinsen veranschlagt, kann der Fiskus die Vermutung aufstellen, dass es sich dabei um eine Schenkung handelt.

    Überschreitet das Darlehen einen bestimmten Freibetrag und wird das Darlehen für länger als ein Jahr gewährt, wird eine Schenkungssteuer fällig. Wie hoch der Freibetrag ausfällt, ist vom jeweiligen Sachverhalt abhängig. Der zu veranschlagende fiktive Zinssatz auf das zinslos vergebene Darlehen beläuft sich auf 5,5 Prozent pro Jahr.

    Selbst ein sehr niedrig angesetzter Zinssatz schützt nicht vor der Schenkungssteuer. Die niedrigen Zinsen werden vom Fiskus häufig als eine teilweise Schenkung angesehen, sodass trotzdem eine Schenkungssteuer fällig wird, die sich aus der Differenz des vereinbarten und fiktiven Zinssatzes ergibt.

    Zahlungsverzug: Möglichkeiten für den Darlehensgeber

    Unbeglichene Ratenzahlungen ziehen den Unmut des Darlehensgebers auf sich, schließlich handelt es sich bei einem Darlehen nicht um geschenktes, sondern um geliehenes Geld, dessen Rückzahlung vertraglich geregelt worden ist. Im Falle eines Zahlungsverzuges greift der § 288 Abs. 1 BGB. Demnach ist eine Geldschuld während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz ist genau festgelegt und beläuft sich für das Jahr auf fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, wie bereits unter dem Punkt "Verzugszinsen" beschrieben. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Darlehen zu kündigen und damit eine Rückzahlung des Restdarlehens zu erwirken. Der Betrag wird fällig, sobald die Kündigung wirksam ist.

    Sollte der Darlehensnehmer Ihren Forderungen nicht nachkommen, haben Sie die Möglichkeit diese gerichtlich geltend zu machen. Wägen Sie jedoch ab, ob ein gerichtliches Verfahren Sie wirklich zu Ihrem Ziel bringt. Wie sehen die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers aus? Kommen Sie nach einem gerichtlichen Verfahren durch Zwangsmittel an Ihr Geld oder wird die Rückzahlung der Schuld auf freiwilliger Basis beruhen, da die finanziellen Mittel zur Rückzahlung fehlen? Berücksichtigen Sie diese Punkte, bevor Sie vor Gericht ziehen.

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