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Darlehensnehmer

Darlehensnehmer wird der Vertragspartner eines Finanzinstitutes bezeichnet, mit dem ein Darlehens- bzw. Kreditvertrag abgeschlossen wird. Die Bank bzw. die Privatperson, die ein Darlehen oder einen Kredit vergibt wird demgegenüber als Darlehensgeber bezeichnet.

 

Ein Darlehensnehmer kann eine einzelne Person sein, bei Ehepartner, Lebensgemeinschaften oder Erbengemeinschaft werden auch mehrere Personen als Darlehensnehmer bezeichnet. Im rechtlichen Sinn wird auch ein Unternehmen, das einen Kredit oder ein Darlehen bei einer Bank aufnimmt, im Vertrag als Darlehensnehmer bezeichnet.

 

Aus dem Darlehens- bzw. Kreditvertrag entstehen für den Darlehensschuldner Rechte und Pflichten. So besteht unter anderem die Pflicht, das Darlehen auch in Anspruch zu nehmen. Wird das Darlehen nicht in Anspruch genommen, kann der Darlehensgeber beispielsweise bei einem Immobilienkredit Bereitstellungszinsen oder eine Bereitstellungsgebühr erheben.

Grundsätzlich besteht für den Darlehenskunden auch die Pflicht, für das Darlehen die vereinbarten Zinsen zu zahlen und die erhaltenen Kreditmittel zurückzuzahlen - entweder in monatlichen Beträgen oder am Ende der Laufzeit in einer Summe.

In einem Kreditvertrag können von der Bank zusätzliche Voraussetzungen vereinbart werden, die vor einer Auszahlung erfüllt werden müssen. Auch hier hat der Vertragspartner die Pflicht, diese Voraussetzungen zu erfüllen bzw. die geforderten Unterlagen beizubringen. Bei Baufinanzierungen ist es zum Beispiel durchaus üblich, die Auszahlung nach dem Baufortschritt zu staffeln. Dazu muss der Darlehensschuldner die entsprechenden Nachweise der Bank vorlegen.Vor der Kreditvergabe wird die Bank in der Regel die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers prüfen. Das erfolgt anhand verschiedener Kriterien und Faktoren. Dabei werden unter anderem das monatliche Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben abgefragt, eine Auskunft bei der Schufa eingeholt um das bisherige Kreditverhalten zu ermitteln und die Sicherheiten des Vertragspartners bewertet - bei einem Immobilienkredit beispielsweise der Wert des Hauses oder der Eigentumswohnung. Verändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse besteht eine Informationspflicht gegenüber dem Darlehensgeber.

 

Bei Darlehensverträgen mit einer variablen Verzinsung hat der Darlehensnehmer das Recht, eine Anpassung des Zinssatzes von der Bank zu verlangen, sofern sich die allgemeinen Marktzinsen verändert haben. Bei einem Festzins sollte der Darlehenskunde rechtzeitig mit der Bank über eine Anschlussfinanzierung verhandeln, um sich mögliche günstigere Konditionen zu sichern. Im Internet bietet sich deshalb ein Online-Zinsvergleich bei verschiedenen Kreditanbietern an. Viele Online-Banken sind zinsgünstiger als normale Banken, die ein großes Filialnetz mit höheren Personalkosten vorhalten müssen."

 

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