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Darlehensvertrag

Der Darlehensvertrag ist eine, im gegenwärtigen Wirtschaftsleben häufig vorkommende, Form der Kreditvergabe. Dabei handelt es sich einen schuldrechtlichen Vertrag, in dem sich ein sogenannter Darlehensgeber - regelmäßig eine Bank oder ein Kreditinstitut, mit zunehmender Häufigkeit aber auch eine private Person - verpflichtet dem Darlehensnehmer ein bestimmte Summe Geld oder eine Sache zu überlassen. Im Gegenzug verpflichtet sich der Darlehensnehmer dazu, dem Darlehensgeber die Geldsumme oder eine gleichwertige Sache im Falle des Sachdarlehens nach dem Ablauf des Darlehens, der sogenannten Fälligkeit des Darlehens, zurückzugewähren.

 

Zudem hat er dem Darlehensgeber einen vorher fest bestimmten Zins für die Überlassung der Darlehensvaluta zu zahlen.Unter bestimmten Umständen kann der Darlehensgeber auch eine Sicherheit für die Darlehensvaluta verlangen. In der Praxis geschieht dies häufig durch die Sicherungsübereignung von Fahrzeugen oder der Belastung von Immobilien mit einem beschränkt dinglichem Recht der Bank.

 

Insgesamt handelt es sich demnach um eine spezielle Form des Kreditvertrages.Obwohl im juristischen Schrifttum ursprünglich heftig umstritten, hat der Gesetzgeber das Recht des Darlehensvertrags mit der Schuldrechtsreform von 2002 stark modifiziert und an die weiterentwickelte Wirtschaftspraxis angepasst.

Die wesentliche Änderung liegt dabei wohl in dem neuen Rechtscharakter des Darlehensvertrages. So ist dieser nach der Modernisierung des Schuldrechts nicht mehr länger ein Realvertrag. Mithin handelt es sich nun um einen sogenannten Konsensualvertrag, also ein Vertrag der - wie ein gewöhnliche zivilrechtliches Rechtsgeschäft - durch Angebot und Annahme zustande kommt und nicht wie vor der Reform erst durch die Übergabe der Darlehensvaluta, was in in der Praxis zu erheblichen Problemen geführt hat.

 

Zudem fand die Trennung des Darlehensvertrages in das Gelddarlehen und das oben erwähnte Sachdarlehen - welches insbesondere im Bereich der Fremdkapitalausstattung von Unternehmen eine Rolle spielt - statt.Ebenfalls bedeutsam für die Praxis war die Einführung des Verbraucherdarlehensvertrages im Rahmen des Schuldrechts, eine Rechtsmaterie, die ursprünglich in einem gesonderten Rechtswerk - dem Verbraucherkreditgesetz - geregelt war.Ein weiterhin bedeutender rechtlicher Rahmen bietet das Recht des sittenwidrigen Geschäfts, insbesondere das des Wuchers. Da ein Darlehensvertrag meist auf lange Zeit angelegt ist - und mithin ein Dauerschuldverhältnis darstellt - darf der Kreditnehmer nicht sittenwidrig behandelt werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Zinsen ungewöhnlich hoch sind."

 

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