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Haftpflichtversicherung

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Dauerauftrag

Ein Dauerauftrag ist eine besondere Form der Überweisung. Im Vergleich zu einmaligen Zahlungen kann der Inhaber eines Girokontos damit sein Finanzinstitut beauftragen, einen gleichbleibenden Geldbetrag an den gleichen Empfänger zu einem wiederkehrenden Zeitpunkt termingerecht zu überweisen.

Einsatzgebiete sind zum Beispiel Mietzahlungen, Vorauszahlungen von Energie- und Gaslieferungen aber auch Beträge auf Sparkonten. Für monatlich wechselnde Zahlbeträge ist ein Dauerauftrag nicht zu empfehlen. Hier sollte bevorzugt die Möglichkeit des Lastschrifteinzugs genutzt werden.

 

Die Ausführung eines dauerhaften Auftrags wird nicht nur monatlich, sondern auch mit anderen Zahlungsmodi angeboten, beispielsweise zweimonatlich, vierteljährlich oder halbjährlich. Er kann grundsätzlich unbefristet aber auch befristet erteilt werden.

Als Serviceleistung sind sie fester Bestandteil von Girokonten und werden im Rahmen von Paketpreismodellen in der Regel kostenlos angeboten. Bei diesem Preismodell sind auch die Änderung des Auftrags und die Löschung preisfrei. Bei Girokonten mit Einzelabrechnung kann neben einem Preis für die Änderung und Löschung des Auftrags noch eine Buchungsgebühr anfallen.

 

Um einen regelmäßigen Überweisungsauftrag vom Girokonto einzurichten, werden die gleichen Angaben benötigt, wie bei einer normalen Überweisung: der Empfängername, die Empfängerkontonummer, die Empfängerbankleitzahl und der Verwendungszweck. Zusätzlich ist noch der Ausführungszeitpunkt anzugeben.

Ein Dauerauftrag kann direkt in einer Filiale eröffnet werden. Im Rahmen von Telefonbanking, Internetbanking oder SB-Banking hat der Kontoinhaber die Möglichkeit, dies aber auch selbst vorzunehmen.Ausgeführt wird der Auftrag nur, wenn zum vorgesehenen Überweisungstermin ausreichend Deckung auf dem Girokonto vorhanden ist. Grundsätzlich ist es auch möglich, einen Dauerauftrag vorübergehend auszusetzen. Für Änderungen oder Aussetzungen sollten vorher immer ein paar Tage Bearbeitungszeit eingeplant werden. Im Gegensatz zur Lastschrift mit Einzugsermächtigung, bei der eventuelle Betragsänderungen durch das abbuchende Unternehmen berücksichtig werden, muss bei einem Dauerauftrag der Kontoinhaber den Betrag selbst ändern. Eine Dauerauftragsbuchung kann wie eine Überweisung nach der Ausführung nicht zurückgefordert werden. Demgegenüber besteht bei einer Lastschrift ein mehrwöchiges Rückforderungsrecht.

 

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