eVB-Nummer: Alles zur elektronischen Versicherungsbestätigung

Bis 2008 brauchten Autobesitzer eine schriftliche Versicherungsbestätigungskarte, um ihr Auto bei der Kfz-Zulassungsbehörde an- oder umzumelden. Seither kommt jedoch das Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer, kurz eVB-Nummer, zum Einsatz: Dank einer siebenstelligen Zeichenfolge kann bei der Zulassungsstelle überprüft werden, ob ein Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht.

Elisabeth Schwarzbauer

Autorin für Versicherungsthemen


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Zuletzt aktualisiert: February 13, 2024

Author Elisabeth Schwarzbauer

Elisabeth Schwarzbauer

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Elisabeth ist studierte Physikerin, verantwortet bei uns die Versicherungsthemen und hilft Ihnen Ihr bestes Angebot zu finden. Ihre Freizeit verbringt sie am liebsten mit Ihrer Familie oder mit einem Buch auf der Terrasse (wenn es das Wetter ermöglicht).

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Inhaltsverzeichnis
     

    Das Wichtigste zur eVB-Nummer im Überblick

    Sie haben ein neues Auto gekauft und stellen gerade alle nötigen Unterlagen für den Behördengang zur Zulassungsstelle zusammen? Dann haben Sie sicher bereits festgestellt, dass Sie für die Kfz-Zulassung eine sogenannte eVB-Nummer benötigen. Dabei handelt es sich um die Elektronische Versicherungsbestätigungsnummer, die dem Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung dient. Diese Versicherung ist in Deutschland per Gesetz Pflicht für alle Kraftfahrzeuge, die im öffentlichen Raum bewegt werden sollen.

    Wie sieht die eVB-Nummer aus und wo steht sie?

    Die eVB-Nummer besteht immer aus sieben Zeichen. Diese können sowohl Ziffern als auch Buchstaben sein, die in unterschiedlichem Verhältnis gemischt sein können. Lediglich die Buchstaben O und I werden grundsätzlich im Aufbau der siebenstelligen eVB-Nummer nicht eingesetzt, um Verwechslungen mit den Zahlen 0 und 1 zu vermeiden. Die Zahlen- und Buchstabenkombination der Ziffern wird automatisch generiert. Eine eVB-Nummer kann zum Beispiel aussehen: AJH89ZR

    Wie lange ist die eVB-Nummer gültig?

    Sobald die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer erstellt wurde, ist diese genau sechs Monate lang gültig. Gut zu wissen: Die Gültigkeit ist bei jedem Versicherer gleich. Während dieser sechs Monate können Sie die vorläufige Versicherungsbestätigung für die Kfz-Zulassung und damit zum endgültigen Abschluss einer Kfz-Versicherung nutzen. Bedenken Sie jedoch, dass die eVB-Nummer nur zur einmaligen Verwendung gedacht ist: Haben Sie sie einmal eingesetzt, verliert die eVB-Nummer ihre Gültigkeit. Für Geschäftskunden, die eine Fahrzeugflotte zu Unternehmenszwecken besitzen, kann der Versicherer eine Dauer-eVB-Nummer ausgeben. Diese ist für alle Fahrzeug-Zulassungen des jeweiligen Unternehmens gültig.

    Wo wird die eVB-Nummer gespeichert?

    Die GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL) ist für die Organisation und den Datenaustausch zwischen dem Versicherungsunternehmen und der Kfz-Zulassungsstelle zuständig. Dabei handelt es sich um ein Service-Center für Autoversicherer, das 1996 von deutschen Autoversicherern und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gegründet wurde, um Dienstleistungen der Versicherungswirtschaft im Sinne der Kunden zu bündeln. Das elektronische Verfahren zur Bestätigung des Kfz-Versicherungsnachweises bei der Zulassung von Fahrzeugen soll einen zuverlässigen und gesicherten Datenaustausch zwischen Versicherern und Kfz-Zulassungsbehörden gewährleisten.

    Sowohl bei der GDV DL als auch beim Kraftfahrt-Bundesamt werden alle aktuellen eVB-Nummern als Datensatz gespeichert. Die Zulassungsstellen sind über das Kraftfahrt-Bundesamt an die GDV DL angebunden. Wenn Sie also zur Zulassungsbehörde fahren, um ein Auto an- oder umzumelden, können die Sachbearbeiter vor Ort auf die Daten zugreifen und prüfen, ob die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer gültig ist und Sie sich vor der Zulassung ordnungsgemäß um eine Kfz-Haftpflichtversicherung gekümmert haben.

    Im Rahmen des eVB-Verfahrens stellt die GDV DL außerdem sicher, dass die Kfz-Zulassungsbehörden darüber informiert werden, wenn Kunden ihre Versicherungen wechseln oder der Versicherungsschutz erlischt.

    Wann wird die eVB-Nummer benötigt?

    Grundsätzlich brauchen Sie eine Versicherung, wenn Sie mit einem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen möchten Ohne bestehenden Versicherungsschutz werden Fahrzeuge nicht zugelassen. Daher müssen Sie für etliche Zulassungs- und Ummeldungsvorgänge bei der Kfz-Zulassungsbehörde mithilfe einer gültigen eVB-Nummer nachweisen, dass Sie sich um eine Versicherung für das Fahrzeug gekümmert haben. Ohne diese Nummer können ein Fahrzeug weder zugelassen noch umgemeldet werden.

    Welche Vorgänge dies im Einzelnen sind, finden Sie hier in der Übersicht:

    • Neuzulassungen eines Fahrzeugs
    • Fahrzeugwechsel
    • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
    • Ummeldung wegen Wohnortwechsel
    • Ummeldung wegen Halterwechsel
    • Veränderungen am Fahrzeug, die angezeigt werden müssen
    • Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens

    Bei einem Versicherungswechsel müssen Sie als Kfz-Halter nicht aktiv werden und eine neue eVB-Nummer beantragen: Die Übermittlung der neuen eVB-Nummer an das Kraftfahrt-Bundesamt erfolgt automatisch durch den neuen Kfz-Versicherer.

    eVB-Nummer beantragen: So gehen Sie vor

    Bevor Sie eine eVB-Nummer anfordern, müssen Sie sich für einen Versicherungsanbieter entscheiden, bei dem Sie Ihr Fahrzeug versichern. Hierfür führen Sie idealerweise einen Kfz-Versicherungsvergleich durch, um den Tarif zu finden, der am besten zu Ihren Anforderungen passt. Die eVB-Nummer können Sie direkt beim gewählten Versicherer anfordern. Gut zu wissen: Die Zuteilung der Nummer ist kostenfrei – selbst wenn Sie sich entscheiden, die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer doch nicht einzusetzen, fallen keine Kosten an.

    Das eVB-Verfahren ist besonders zeitsparend für Kfz-Halter: Bei vielen Versicherungsgesellschaften können Sie die eVB-Nummer telefonisch und auch online anfordern, indem Sie über die Homepage Ihres Versicherers Ihre persönlichen Daten oder – falls bereits vorhanden – Ihre Vertragsnummer oder das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs angeben. Daraufhin wird Ihnen in der Regel kurzfristig die benötigte eVB-Nummer übermittelt. Einige Anbieter senden die siebenstellige Nummer sogar per SMS zu. Auf jeden Fall ist kein gesonderter Ausdruck oder spezielles Schreiben nötig. Im Grunde reicht es sogar, wenn Sie die eVB-Nummer handschriftlich auf einem Blatt Papier mit zur Zulassungsstelle bringen.

    Besonderheiten der eVB-Nummer

    Auch wenn es sich bei der eVB-Nummer auf den ersten Blick nur um eine Kennzahl aus sieben einfachen Zeichen handelt, gibt es einige Besonderheiten, die Kfz-Halter kennen sollten. Außerdem können hin und wieder gewisse Probleme bei der Zulassungsstelle auftreten.

    Was tun, wenn die Zulassungsstelle eVB-Nummer nicht akzeptiert?

    In manchen Fällen kann es vorkommen, dass die Kfz-Zulassungsbehörde die eVB-Nummer nicht akzeptiert. Gründe hierfür können beispielsweise falsche Daten sein, die vom Versicherungsnehmer im Versicherungsantrag falsch angegeben wurden und nicht identisch mit denen im Personalausweis sind. Aus diesem Grund sollten Sie immer mit höchster Sorgfalt alle angegebenen Daten prüfen, ehe Sie einen Vertrag unterschrieben.

    Wenn alle Daten korrekt sind, doch die Zulassungsstelle Ihre Versicherungsbestätigung dennoch nicht akzeptiert, sollten Sie umgehend telefonischen Kontakt zu Ihrem Versicherer aufnehmen. Hier kann Ihnen kurzfristig geholfen werden und eine neue Nummer generiert werden. Informieren Sie sich, ob Ihr Autoversicherer gegebenenfalls eine spezielle Hotline für „eVB-Notfälle“ eingerichtet hat.

    Wie lange dürfen Sie mit der eVB-Nummer nach der Zulassung fahren?

    Durch die eVB-Nummer besteht nur eine vorläufige Deckung für die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber noch keine vollwertiger Versicherungsschutz. Der zugehörige Versicherungsschein wird nicht automatisch übermittelt, sondern erst dann erstellt, wenn Sie den Versicherungsvertrag unterzeichnet haben. Haben Sie vergessen, sich um die anschließende Kfz-Versicherung zu kümmern, wird Ihr Versicherer Sie in der Regel mit einem Schreiben daran erinnern. Zögern Sie am besten nicht zu lange und sichern Sie sich rechtzeitig gegen mögliche Schäden an Ihrem Fahrzeug ab, um auf der sicheren Seite zu stehen.

    eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen: Besonderheiten

    Wenn Sie ein Fahrzeug für eine begrenzte Zeit – etwa für eine Probe- oder eine Überführungsfahrt – zulassen wollen, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen. Die Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens ist auf maximal fünf Tage beschränkt, eine Erteilung für die Zukunft ist nicht möglich. Dafür benötigen Sie wiederum auch eine Kurzzeitversicherung – und als Nachweis dafür entsprechend eine eVB-Nummer für Kurzzeitkennzeichen.

    In der Regel können Sie die eVB-Nummer für ein Kurzzeitkennzeichen problemlos online beantragen, im Anschluss wird Ihnen diese dann relativ zügig per E-Mail oder SMS zugesendet. Nachdem Sie die Versicherungsbestätigung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgelegt haben, wird Ihnen das benötigte Kurzzeitkennzeichen zugeteilt. Übrigens: Die Versicherungsbestätigungsnummer nach ihrer Ausstellung ist für insgesamt 14 Tage freigeschaltet; das Kurzzeitkennzeichen als solches besitzt eine Gültigkeit von fünf Tagen.

    Überführungskennzeichen: Wie sieht es mit einer eVB-Nummer für ein rotes Kennzeichen aus?

    Das „rote Kennzeichen“ spielt vor allem für Autohändler und Werkstätten eine große Rolle: Es kann mehrfach und für unterschiedliche Fahrzeuge verwendet werden. In der Regel wird ein solches Überführungskennzeichen nicht an Privatpersonen, sondern nur an Händler und Kraftfahrzeugbetriebe wie etwa Werkstätten ausgegeben.

     

    Für die Ausgabe und Verwendungen gelten strenge Regeln und Vorschriften. Eine Ausnahme bilden Oldtimer, für die die roten Kennzeichen unter Umständen auch an private Personen ausgegeben werden.

    Allgemein gilt das rote Kennzeichen als Gegenstück zum Kurzzeitkennzeichen für Privatpersonen. Es kommt bei Probe- und Überführungsfahrten zum Einsatz – jedoch ist es meist mindestens ein Jahr lang gültig, in manchen Fällen gibt es auch eine unbeschränkte Gültigkeit. Zudem ist es nicht fest einem Fahrzeug zugeordnet, sondern kann für mehrere Autos genutzt werden. Für den Antrag auf ein rotes Dauerkennzeichen muss wie bei allen anderen Zulassungs- und Ummeldungsvorgängen bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine eVB-Nummer der entsprechenden Versicherung vorgelegt werden, um einen bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz nachzuweisen.

    Wie verhält es sich mit der eVB-Nummer bei Saisonkennzeichen?

    Ein Saisonkennzeichen ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie ein Fahrzeug jedes Jahr im selben Zeitraum nutzen – vor allem Motorrad- und auch Cabriofahrer entscheiden sich häufig dafür, da so die jährliche An-/Abmeldung entfällt. Das Fahrzeug kann demnach nur in den Monaten, in denen das Saisonkennzeichen gültig ist, benutzt werden. Das Saisonkennzeichen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle nach Vorlage einer speziellen eVB-Nummer von Ihrem Versicherer.

    Die Versicherungsbestätigung ist sowohl bei Erstzulassung als auch bei einem Wechsel von Dauer- auf Saisonkennzeichen oder Wechsel des Saisonzeitraumes bei der Kfz-Zulassungsbehörde vorzulegen.

    eVB-Nummer für Oldtimer-Kennzeichen: Was Sie wissen sollten

    Auch wenn Sie einen Oldtimer besitzen, der die Voraussetzungen für ein H-Kennzeichen erfüllt, benötigen Sie für die Anmeldung eine eVB-Nummer. Nach 30 Jahren wird ein Fahrzeug zu einem Oldtimer, offiziell bestätigt durch das „H" rechts auf dem Kfz-Kennzeichen. Wie bei jedem Kraftfahrzeug muss auch für Oldtimer nachgewiesen werden, dass ein entsprechender Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl und können diese in den meisten Fällen telefonisch oder online anfordern. So kann die Zulassungsbehörde die Versicherungsdaten vom Versicherer abrufen, überprüfen und im Fahrzeugregister erfassen.

    Die eVB-Nummer vor 2008: Alles zu Deckungskarte und Doppelkarte

    Entsprechend der am 01.03.2007 in Kraft getretenen Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erhalten Fahrzeughalter, die ab dem 01.03.2008 ein Fahrzeug an- oder ummelden wollen, von ihrer Versicherung die eVB-Nummer, die zu diesem Zeitpunkt im deutschen Autoversicherungswesen eingeführt wurde. Zuvor erhielten Fahrzeughalter die sogenannte Deckungskarte bei der Kfz-Zulassungsbehörde als Versicherungsnachweis.

    Was ist eine Deckungskarte?

    Bis zum Jahr 2008 brauchten Sie eine Deckungskarte, wenn Sie ein Auto bei der Zulassungsstelle an- oder ummelden wollten. Hierfür wurde vom Versicherer eine Bestätigung über einen bestehen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz in Papierform an den Kunden ausgehändigt. Darauf waren sämtliche relevanten Daten des Versicherungsnehmers und des Fahrzeugs vermerkt. Die Deckungskarte wurde bis 2003 in doppelter Ausführung ausgegeben, weshalb auch von die Rede von einer Doppelkarte. Während ein Exemplar bei der Kfz-Zulassungsbehörde verblieb, wurde das zweite Exemplar der Doppelkarte an die Versicherung weitergeleitet. Sobald die Durchschrift bei dem Versicherer eingegangen war, wurde die vorläufige Deckung gewährleistet. Seit dem 1. Januar 2003 wurden versicherungsrelevanten Daten zunehmend digitalisiert und die frühere Doppelkarte durch die einfache Versicherungsbestätigungskarte abgelöst, ehe diese wiederum fünf Jahre später durch die eVB-Nummer ersetzt wurde.

    Wieso wurde Deckungskarte durch eVB-Nummer ersetzt?

    Hintergrund für die Änderung ist die Absicht den Datenaustausch zwischen Kfz-Zulassungsstellen, Versicherungsunternehmen und dem Kraftfahrtbundesamt ausschließlich elektronisch und daher wesentlich schneller zu bewerkstelligen. Die elektronische Versicherungsbestätigung soll Behördengängen vereinfachen und zur Entlastung der öffentlichen Verwaltung und der Kfz-Versicherung beitragen. Während der Aufwand für Versicherungsnehmer zu Zeiten der Deckungskarte in Papierform wesentlich höher war, erfolgt die Übertragung aller für die Kfz-Haftpflichtversicherung bedeutenden Daten heute nur noch auf elektronischem Weg. Das An- beziehungsweise Ummelden eines Autos wird durch die elektronische Versicherungsbestätigung immens vereinfacht und spart jede Menge Wege und Zeit.

    Wofür benötigten Kfz-Halter eine Deckungskarte?

    Vor 2008 diente die Deckungskarte zum vorläufigen Versicherungsschutz in der Zeit zwischen der Autoanmeldung und der endgültigen Ausstellung der Versicherungspapiere. Sie wurde bei ähnlichen Anlässen erforderlich, wie heute die eVB-Nummer. Hier finden Sie eine Übersicht aller Vorgänge bei der Zulassungsstelle, für die eine Deckungskarte vorgelegt werden musste:

    • Neuzulassung eines Fahrzeugs
    • Wechsel eines Fahrzeugs
    • Wechsel der Versicherung
    • Halterwechsel
    • Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
    • Wohnortwechsel und damit verbundene Zuteilung eines neuen Kennzeichens

    Wie haben Versicherungsnehmer Deckungskarte erhalten und wie viel hat diese gekostet?

    Um eine Deckungskarte für beispielsweise die Fahrzeuganmeldung bei der Zulassungsstelle zu erhalten, mussten Verbraucher bei einem Versicherer ihrer Wahl eine entsprechende Kfz-Versicherungspolice abschließen, ehe ihnen die Doppelkarte oder später einfache Versicherungsbestätigungskarte in Papierform ausgehändigt wurde. In der Regel sind dafür keine Kosten fällig geworden, jedoch hat die Beantragung und Ausstellung der Deckungskarte einiges mehr an Zeit gekostet als die Beantragung einer eVB-Nummer. Immerhin mussten Versicherungsnehmer die schriftliche Versicherungsbestätigung persönlich abholen beziehungsweise sich diese auf dem Postweg zustellen lassen.

    Verkehrskontrolle: Wie kann Gültigkeit der eVB-Nummer ohne Deckungskarte geprüft werden?

    Auch für die Fahrt zur Zulassungsstelle gilt: Das Auto darf nur mit Kennzeichen im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Das heißt, man muss entweder mit den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad zur Zulassungsstelle oder man besorgt sich ein Kurzzeitkennzeichen bei der Zulassungsstelle, das für fünf Tage gültig ist.

    Möchte man ein Fahrzeug allerdings wieder zulassen, darf man damit zur Zulassungsstelle fahren, wenn es noch ein entstempeltes Nummernschild hat. Voraussetzung ist aber, dass man sich direkt zur Zulassungsstelle begibt. Außerdem darf man nur innerhalb des zuständigen oder angrenzenden Zulassungsbezirks unterwegs sein. Diese Fahrt muss von der Versicherung genehmigt worden sein. Die eVB-Nummer muss einen Vermerk beinhalten, der besagt, dass diese auch für Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen gültig ist. Dies gilt sowohl für alte, gebrauchte Kennzeichen, als auch für neugeprägte Kennzeichen, vorausgesetzt, das Kennzeichen wurde von der Zulassungsstelle zugeteilt. Auch ungestempelte Kennzeichen müssen am Fahrzeug montiert sein.

    Wird Deckungskarte heute noch genutzt?

    Die Deckungskarte in Papierform wurde mittlerweile vollständig durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt und wird seither nicht länger genutzt.

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