Die Höchstgrenze, bis zu der eine Haftpflichtversicherung im Schadensfall zahlt, ist die im Vertrag festgelegte Deckungssumme. Bei den Kfz-Haftpflichtversicherungen gibt es in Deutschland eine gesetzliche Mindestdeckungssumme. Sie beträgt 2,5 Mio Euro für Personenschäden (bei 3 oder mehr geschädigten 7,5Mio Euro), 500.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Üblich ist aber durchaus eine wesentlich höhere Absicherung, nämlich 100 Millionen Euro für alle Schadensarten insgesamt. Davon sollten dann mindestens acht Millionen Euro pro Person abgesichert sein.