Wechselkurs auch für einen späteren Zeitpunkt an. Zu diesem Zweck geht es ein Devisentermingeschäft ein. Es vereinbart mit der Bank über einen bestimmten Geldbetrag einen festen Devisenkurs, der zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft gezahlt wird. Zwischenzeitliche Kursänderungen spielen dann keine Rolle mehr. Auch die Bank kann dabei nur ein bestimmtes Risiko eingehen. Kommt es zu einer Differenz zwischen dem mit dem Kunden vereinbarten Kurs und dem tatsächlichen, dann muss sie für Ausgleich sorgen. Gelingt dies nicht, dann entsteht ein ,,offener Posten", den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach Umfang und Zeitdifferenz auf einen bestimmten Prozentsatzes des haftenden Bankeigenkapitals begrenzt.