Disagio: Wissenswertes über das Abgeld

Kleinanleger verbinden den Begriff Disagio häufig mit dem Aktienhandel. Genau hier spielt das Disagio allerdings keine Rolle – wohl aber sein Gegenstück, das Agio. Während das Agio als Aufgeld bei der Neuemission von Aktien durchaus gebräuchlich ist, ist ein Abschlag auf den Nennwert – das Disagio – verboten. Dafür kann das Disagio Bankkunden und Anlegern aber an anderen Stellen begegnen – und zwar ganz mit unterschiedlichen Konsequenzen. Beim Kauf von Anleihen sorgt das auch Damnum genannte Abgeld für höhere Renditen. Bei einem Kredit sorgt ein Disagio hingegen nicht selten für höhere Zinsen als zunächst angenommen. Ein Kreditvergleich schafft Klarheit über die Details bei der Kreditaufnahmen und hilft Ihnen dabei, den passenden Kredit zu finden. Auch beim Sortenhandel und im Kreditkartenwesen wird mit Disagio gearbeitet, allerdings geschieht dies dort so, dass der Verbraucher es nicht unmittelbar bemerkt.

Daniel Winterl

Redaktionsleitung FinanceScout24


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Zuletzt aktualisiert: April 27, 2023

Author Daniel Winterl

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Daniel Winterl verantwortet als gelernter Betriebswirt die Finanz- und Versicherungsthemen bei FinanceScout24, um Ihnen die wichtigsten Infos bei ihrer Suche zur Verfügung zu stellen und das richtige Angebot für Sie zu finden.

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Inhaltsverzeichnis
     

    Wie viele andere Finanzbegriffe stammt auch der Begriff „Disagio“ aus dem Italienischen, wo das moderne Bankwesen seinen Ursprung fand. Wörtlich übersetzt bedeutet Disagio so viel wie Unbehagen oder Unbequemlichkeit. In der Finanzwelt wird unter Disagio ein Abschlag auf einen bestimmten Betrags verstanden. Angegeben wird das Disagio meist als prozentualer Anteil eines Nennwerts, beispielsweise bei der Ausgabe von Anleihen. Das Disagio wird also vom Nennwert abgezogen. Bei einer beispielhaften 100-Euro-Anleihe mit einem Disagio von fünf Prozent zahlt der Käufer nur 95 Euro für dieses Wertpapier.

    Häufig wird dieser Abschlag auch Abgeld oder Damnum genannt. Im Kreditwesen wird häufiger vom Damnum gesprochen, bei Anleihen kommt eher der Begriff Disagio vor. Doch grundsätzlich wird unter beiden Begriffen das Gleiche verstanden, häufig werden sie auch synonym verwendet.

    Das Gegenstück zum Disagio ist das Agio, es ist auch als Aufgeld bekannt. Dieses bezeichnet einen Aufschlag. Genau wie das Disagio wird das Agio in der Regel als prozentualer Anteil des Nennwerts angegeben.

    Auch für Verbraucher wichtig

    Selbst wenn Sie keine Absichten hegen, Ihr Vermögen in Anleihen anzulegen, schadet es nicht zu wissen, was das Disagio ist und wie es eingesetzt wird. Durchschnittsverbraucher kommen nämlich gelegentlich an anderer Stelle mit diesem Abgeld in Kontakt, beispielsweise wenn Sie sich um eine Baufinanzierung bemühen. Und auch wenn sich ein Abschlag, was Disagio per Definition ja bedeutet, zunächst einmal sehr erfreulich anhört, ist er das für Verbraucher nicht in jedem Fall. Bei einem Kredit etwa können durch ein Disagio beispielsweise höhere Kosten entstehen, als auf den ersten Blick angenommen.

    Disagio in verschiedenen Fällen

    Das Disagio kommt in verschiedenen Bereichen des Bank- und Finanzwesens zum Einsatz. In einigen Fällen ist der Abschlag für Anleger erfreulich, da er geringere Kosten bedeutet. In anderen Bereichen wiederum wirkt sich ein Disagio für den Anleger oder Bankkunden eher negativ aus.

    Konkrete Anwendung

    Anleihen und andere Wertpapiere

    Werden Anleihen und ähnliche Wertpapiere mit einem Disagio ausgeben, profitiert der Käufer – und zwar in zweifacher Hinsicht. Zum einen beim Kauf, schließlich kann er das Wertpapier für einen Preis unterhalb des Nennwerts erwerben: Wird eine Anleihe mit einem Nennwert von 500 Euro mit zwei Prozent Disagio ausgeben, zahlt der Käufer nur 490 Euro. Dennoch bleibt der Nennwert Grundlage für die Verzinsung. Das bedeutet, der Effektivzins fällt durch den reduzierten Kaufpreis höher aus als der Nominalzins.

    Bei Aktien wird hingegen kein Disagio erhoben. Unternehmen emittieren Aktien nicht selten mit einem Agio, also einem Ausgabeaufschlag. Daher wird vielfach angenommen, dass hier auch ein Disagio möglich sei. Dem ist allerdings nicht so, das Aktiengesetzes (AktG) untersagt ein Disagio bei der Neuemission von Aktien ganz eindeutig.

    Darlehen und Kredite

    Bei einem Kredit oder Darlehen bedeutet ein Disagio, dass nicht der gesamte Darlehensbetrag an den Kreditnehmer ausgezahlt wird. Der Kreditgeber behält einen Teil der Kreditsumme als eine Art Vorab-Zins ein. Wer also einen Kredit über 10.000 Euro mit fünf Prozent Disagio aufnimmt, erhält vom Kreditgeber nur 9.500 Euro ausgezahlt. Alternativ wird dieses Vorgehen auch über den sogenannten Auszahlungskurs dargestellt. Im oben genannten Beispiel würde es sich dann um einen 10.000-Euro-Kredit mit einem Auszahlungskurs von 95 Prozent handeln. Zurückgezahlt werden muss allerdings der volle Darlehensbetrag.

    Für den Kreditnehmer fallen durch das Disagio letztendlich also höhere Zinsen an als der angegebene Nominalzins. Hierin liegt meist auch der Grund, warum Banken Kredite mit Disagio anbieten: Der Nominalzins, der von Verbrauchern gerne als Vergleichsgröße herangezogen wird, kann relativ niedrig gehalten werden, ohne dass die Bank auf Zinsgewinne verzichten muss. Der Effektivzins von Krediten mit Disagio wird in einem verbindlich festgelegten komplexen Näherungsverfahren per Iterationen berechnet, das für Verbraucher häufig nicht verständlich ist. Daher ist es im Zweifelsfall für Kreditnehmer meist von Vorteil, einen herkömmlichen Ratenkredit ohne Disagio aufzunehmen, auch wenn der Nominalzins dafür höher ist.

    Devisen Beim Handel mit Fremdwährungen kommt das Disagio relativ häufig vor, allerdings wird hier meist der Begriff Geldkurs verwendet. Kreditinstitute kaufen Sorten, also ausländisches Bargeld, häufig unterhalb des amtlichen Wechselkurses der Zentralbanken. Dieser Abschlag – das Disagio – auf den nominalen Wert liegt meist zwischen zwei und vier Prozent. Der amtliche Wechselkurs abzüglich des Disagios ergibt den Geldkurs. Verbraucher, die beispielsweise bei der Bank Fremdwährungen für die Urlaubsreise kaufen, profitieren vom Disagio nicht, da die Banken Sorten mit einem Agio, also einem Aufschlag ausgeben. Aus dem Nominalwert zuzüglich Agio ergibt sich der Briefkurs.
    Kreditkartenwesen Hier bezeichnet das Disagio eine Servicegebühr, die ein Händler an die Bank zahlt, die seine Kreditkartenumsätze abwickelt. Meist beträgt diese Gebühr ein bis vier Prozent des Umsatzes. Das Disagio, im Kreditkartenwesen häufig auch Merchant Service Fee genannt, behält die Händlerbank (fachsprachlich auch Acquirer oder Acquiring Bank) direkt ein. Gemäß einer EU-Verordnung wird das Disagio für Kreditkartenumsätze zukünftig allerdings auf 0,2 Prozent begrenzt. Für den Verbraucher, der mit seiner Kreditkarte bezahlt, gibt es keinen unmittelbaren Berührungspunkt zu diesem Disagio, es taucht beispielsweise nicht auf seiner Kreditkartenabrechnung auf. Indirekt kann es allerdings doch Konsequenzen für ihn haben, da Händler die Gebühren meist auf die Kunden umlegen. Dies kann in Form einer zusätzlichen Gebühr für die Zahlung per Kreditkarte geschehen, aber auch über die generelle Preiskalkulation.

     

    § 9 Aktiengesetz (AktG)

    (1) Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals dürfen Aktien nicht ausgegeben werden (geringster Ausgabebetrag).

    Rechtsgrundlagen zum Disagio

    Grundsätzlich kann das Disagio im Rahmen der Vertragsfreiheit frei verhandelt werden. Die Vertragsparteien müssen allerdings in einigen Fällen bestimmte Vorschriften einhalten. Im Kreditkartenwesen wird dies zukünftig die erwähnte Deckelung des Disagios durch eine EU-Verordnung sein.

    Ein wenig schwierig ist die Bewertung des Disagios bei Krediten. Führt ein Disagio zur Senkung des Nominalzinses, muss es nach dem Zivilrecht zu den Zinsen gezählt werden, da es in der Bankenpraxis als Rechenfaktor in die Zinsbemessung einfließt. Die Rechtsprechung betrachtet das Disagio in solchen Fällen als laufzeitabhängigen Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins, obwohl es im Grunde losgelöst von der Laufzeit einmalig erhoben wird.

    Die Einordnung des Disagios ist insofern konfliktbehaftet, als dass in Kreditverträgen zwischen laufzeitabhängigen Zinsen und laufzeitunabhängigen Kreditkosten differenziert werden muss. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird das Disagio als zinsähnliche Vergütung mit laufzeitabhängigem Charakter bewertet und fällt somit unter den Zinsbegriff nach § 492, Abs. 2 BGB. Auch der Bundesfinanzhof (BFH) verweist bei der steuerrechtlichen Bewertung des Disagios auf den Zinsbegriff nach dem BGB.

    Vor- und Nachteile

    Die Frage, ob es gut oder eher nachteilig ist, ein Disagio zu vereinbaren, lässt sich nicht pauschal beantworten. Denn die Auswirkungen hängen stets von der Situation ab. Grundsätzlich sorgt ein Disagio für eine größere Rendite auf der einen Seite und dementsprechend für höhere Kosten auf der anderen Seite.

    Vorteil: Höhere Renditen beim Anleihen- und Wertpapierkauf

    Beim Kauf von Anleihen und anderen Wertpapieren ist es für Anleger grundsätzlich von Vorteil, wenn der Emittent ein Disagio gewährt. In diesem Fall erhöht sich nämlich die Rendite des Anlegers: Er bezahlt für ein Wertpapier einen niedrigeren Preis als den Nennwert – die vereinbarten Zinsen werden dennoch auf Basis des Nennwerts berechnet. Die effektive Verzinsung fällt höher aus als der angegebene Nominalzins.

    Für den Emittenten bedeutet das Disagio höhere Kosten für die Kapitalaufstockung: Die Zinskosten, die er Anlegern zahlen muss, ändern sich zwar nicht, allerdings erhält er durch die Emission weniger Kapital als ursprünglich geplant.

    Nachteil: Höhere Kosten bei Immobilienkrediten, aber möglicherweise Steuervorteile

    Nachteilig für Verbraucher ist eine Disagio-Vereinbarung in den meisten Fällen bei der Kreditaufnahme. Das Disagio kann dazu führen, dass eine höhere Kreditsumme aufgenommen werden muss, da ein Teil des Darlehens erst gar nicht ausgezahlt wird. Dies kann wiederum höhere Nominalzinsen und eine längere Laufzeit nach sich ziehen. Meist birgt ein Kredit mit Disagio kaum Vorteile für Privatkunden, nur in Hochzinsphasen kann ein solches Darlehen etwa günstiger sein als ein herkömmliches Darlehen.

    Vorteile kann ein Darlehen mit Disagio haben, wenn es zum Kauf einer Immobilie eingesetzt wird, die dann vermietet wird. Bis zum 31.12.2005 konnte das Disagio in solchen Fällen unter Umständen sogar komplett von der Steuer abgesetzt werden. Seit 2006 kann das Disagio nur noch anteilig auf die Laufzeit des Kredits verteilt und über die Werbungskosten bei den Betriebskosten geltend gemacht werden. Bei einem 100.000-Euro-Darlehen mit fünf Prozent Disagio, also einem Auszahlungsbetrag von 95.000 Euro, wären dies bei einer fünfjährigen Zinsbindung 1.000 Euro jährlich.

    Bei vollständig selbst genutzten Immobilen entstehen durch ein Disagio keine steuerlichen Vorteile. Wird die so finanzierte Immobile teilweise vermietet und teilweise selbst genutzt, muss der Eigennutzungsanteil herausgerechnet werden – nur der Anteil, der auf die vermietete Fläche entfällt, kann steuerlich geltend gemacht werden. Ob dies in Ihrem Fall tatsächlich finanzielle Vorteile bringt, sollten Sie am besten von einem Steuerberater prüfen lassen.

    Vorteil: Disagio für gewerbliche Kunden

    Für bilanzierende Unternehmen kann ein Darlehen mit Disagio von Vorteil sein. Sie haben nämlich beim Disagio ein Aktivierungswahlrecht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und können darüber Einfluss auf die Bilanz nehmen. Steuerrechtlich muss das Disagio zwar grundsätzlich als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) behandelt werden. Handelsrechtlich haben Unternehmen jedoch die Wahl, wie sie das Disagio buchen: entweder sofort und in voller Höhe als Zinsaufwand oder als ARAP mit planmäßigen jährlichen Abschreibungen bis zur gesamten Laufzeit der Verbindlichkeit.

    Disagio-Vereinbarung: Immer schriftlich

    Das Disagio ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen den jeweiligen Vertragsparteien, die individuell ausgehandelt wird. Eine einheitliche Berechnungsformel oder Vorgaben über die Höhe des Disagios gibt es nicht, es sollte jedoch marktüblich sein. Liegt das Disagio deutlich darüber, kann das Finanzamt unter Umständen skeptisch werden und die Geltendmachung ablehnen. Das Disagio wird üblicherweise als prozentualer Anteil eines Nominalwerts angegeben, eine Darstellung in absoluten Zahlen ist äußerst selten.

    Ein Disagio sollte in jedem Fall schriftlich vereinbart werden. Bei Krediten ist es Bestandteil des Kreditvertrags. Privatkunden sollten Darlehen mit Disagio gründlich prüfen und durchrechnen. Ansonsten besteht das Risiko, dass Sie für einen vermeintlich günstigen Kredit mehr zahlen als bei einem herkömmlichen Kredit mit höherer Verzinsung.

    Grundsätzlich sollten Privatkunden bei Darlehen mit Disagio sehr vorsichtig sein. Einzige Ausnahme: Immobilienfinanzierungen für vermietetes Eigentum. Und selbst hier ist ein Disagio nur dann empfehlenswert, wenn sichergestellt ist, dass das Darlehen nicht vorzeitig gekündigt wird.

    Warum wird ein Disagio vereinbart?

    Die Gründe für die Vereinbarung eines Disagios sind vielfältig. Banken nutzen das Disagio beispielsweise, um einen niedrigen Nominalzinssatz anbieten zu können. Die Gewinne, die dem Geldhaus durch die im Vergleich zu Wettbewerbern niedrigeren Zinsen entgehen, werden durch das Disagio an anderer Stelle ausgeglichen. Bei der Ausgabe von Anleihen kann der Emittent durch diesen Abschlag die Nachfrage ankurbeln – insbesondere dann, wenn wenig Interesse an der Anleihe besteht. Im Kreditkartenwesen ist das Disagio nichts anderes als eine Gebühr, die die Händlerbank für Ihre Dienstleistung, die Abwicklung von Kreditkartenzahlungen, verlangt.

    Disagio bei vorzeitiger Beendigung von Krediten

    Was tun mit einem aktivierten Disagio bei einer Umschuldung?

    Was genau mit dem einbehaltenen Disagio bei einer Umschuldung geschieht, ist situationsabhängig. Bei einer regulären Umschuldung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist spielt das Disagio keine Rolle. Als Teil der vertraglich festgehaltenen Kreditkosten ist es in den Besitz des Darlehensgebers übergegangen – genau, wie die gezahlten Zinsen nach dem Laufzeitende eines herkömmlichen Kredits der Bank gehören. Komplizierter ist die Sachlage, wenn ein Kredit vorzeitig beendet wird.

    Sind Kreditinstitute zur Erstattung des anteiligen unverbrauchten Disagios verpflichtet, wenn der Kreditvertrag vorzeitig beendet wird?

    In einigen Fällen müssen Banken das Disagio anteilig an den Kreditnehmer zurückzahlen, wenn der Kredit vorzeitig beendet wurde – in anderen nicht. Ob ein Kreditinstitut zur Erstattung des Disagios verpflichtet ist, hängt vom Grund der vorzeitigen Vertragsbeendigung ab. Entscheidend ist dabei, ob nach dem Vertragsende weiterhin ein Rechtsgrund für das Disagio besteht.

    • Wenn der Kreditnehmer kündigt
      Bei einer fristgerechten ordentlichen Kündigung des Kreditvertrags durch den Darlehensnehmer muss die Bank das Disagio anteilig für den Rest der ursprünglich verbleibenden Laufzeit zurückerstatten. Hier ist von einer Disagiorückerstattung die Rede. Da der Vertrag nicht mehr rechtsgültig ist, besteht auch kein Rechtsgrund für das Disagio mehr. Es wird dann mit der zu bezahlenden Vorfälligkeitsentschädigung verrechnet.
    • Wenn die Bank das Disagio nicht zurückzahlen will
      Der Rechtsanspruch des Kreditnehmers auf die anteilige Rückzahlung des Disagios ist bei ordnungsgemäßer Kündigung unstrittig. Es besteht nach dem BGB ein sogenannter Herausgabeanspruch des Kreditnehmers. Es wurden bereits mehrere derartige Fälle vor dem BGH verhandelt – mit dem Ergebnis, dass die Banken das Disagio anteilig erstatten mussten. Die Chancen, das Disagio zurückzuerhalten, stehen also gut. Weisen Sie im Streitfall zunächst auf die Rechtslage und bestehende Präzedenzfälle hin. Stellt die Bank sich quer, sollten Sie rechtliche Schritte einleiten.
    • Wenn der Kredit fristlos von der Bank gekündigt wird
      Die Kündigung eines Kreditvertrags mit fester Laufzeit durch die Bank ist nur aus wichtigem Grund möglich – in der Regel ist der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachgekommen, hat den Kredit also nicht vertragsgemäß zurückgezahlt. Durch die vorzeitige Beendigung des Vertrags entsteht der Bank ein Schaden, aus dem sich ein Schadensersatzanspruch ableitet. Da das Disagio sich ohne die fristlose Kündigung vollständig aufgebraucht hätte, darf die Bank es einbehalten.

    § 812 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

    (1) Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt.

    (2) Als Leistung gilt auch die durch Vertrag erfolgte Anerkennung des Bestehens oder des Nichtbestehens eines Schuldverhältnisses.

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