Im Gegensatz zum Nominalzinssatz – mit dem viele Banken gerne plakativ werben – sind im Effektivzinssatz viele ,,Nebenkosten" eines Kredits einberechnet. Der Zinssatz ist dabei generell die ,,Gebühr" mir der die Bank für die Bereitstellung der Darlehensgelder entlohnt wird. Er wird bezogen auf die Gesamtlaufzeit eines Darlehens festgeschrieben und wird in einem Prozentsatz angegeben.Banken sind dabei zur Angabe eines Effektivzinssatzes für ihren Kredit gesetzlich verpflichtet, gesetzliche Grundlage ist die Preisangabenverordnung (PangV).
Dabei sind zwar viele Nebenkosten enthalten, allerdings kennt der Erfindungsreichtum in Bezug auf weitere Gebühren, die nicht einbezogen sind, keine Grenzen. So sind beispielsweise die Gutachterkosten oder Kontoführungsgebühren nicht Bestandteil des Effektivzinssatzes, wodurch der Effektivzinssatz leider keinen objektiven Vergleich zwischen den einzelnen Bankangeboten mehr ermöglicht.Enthalten sind Nominalzinssatz, Bearbeitungsgebühren, Auszahlungskurs, Tilgungssatz, -beginn und -höhe, Zins- und Tilgungsverrechnungstermine. In Angeboten wird der effektive Zinssatz oft auch mit "Eff." abgekürzt.