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Haftpflichtversicherung

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Eigennutzung

Unter Eigennutzung versteht man die Nutzung einer eigenen Immobilie zu Wohnzwecken. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine Wohnung oder ein Haus handelt. Früher war die Eigennutzung einer Immobilie Voraussetung für die Gewährung der Eigenheimzulage. Da diese nunmehr abgeschafft wurde, bieten sich dem Immobilienbesitzer nur noch wenige Möglichkeiten in den Genuss zinsgünstiger Darlehen bei Eigennutzung zu kommen. Eine Möglichkeit bieten sich dem Eigentümer durch Darlehen staatlicher Kreditinstitute wie der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese bieten dem ihm zinsgünstige Darlehen an, die zumeist weiter unter den Konditionen der anderen Kreditinstitute liegen. Zudem kann mit der KfW vereinbart werden, dass dem Kreditnehmer eine Zinsaussetzung von bis zu fünf Jahren bewilligt wird.

 

Im Gegenzug liegt die Tilgung der Darlehen auch bei mindestens 1,5 %. Ein Darlehen der KfW kann nicht nur beim Erwerb einer Immobilie beantragt werden; der Immobilienbesitzer erhält es auch bei notwendigen Renovierungsmaßnahmen seines Objektes wie den Einbau neuer Fenster, einer neuen Heizung oder wärmedämmenden Maßnahmen. Zwingende Voraussetzung für die Gewährung eines KfW-Darlehens ist aber die Eigennutzung der Immobilie. Die örtlichen Banken treten bei der Gewährung der KfW-Darlehens als Vermittler auf. Eine etwas andere Form der Eigennutzung stellt ein Ferienobjekt dar. Erwirbt man dieses zunächst deshalb, um sich in seinem Urlaub in die eigenen vier Wände zurückziehen zu können, so kann auch der Aspekt eines zusätzlichen Einkommens dahinter stehen.

 

Doch Vorsicht ist geboten. Bei überwiegender Eigennutzung muss der Besitzer oftmals eine Zweitwohnsteuer entrichten, die bei Ferienvermietung zumindest teilweise entfällt. Auch können die Finanzierungsraten an die Bank bei hauptsächlicher Eigennutzung nicht beim Finanzamt steuermindernd geltend gemacht werden, was bei einem Renditeobjekt sonst der Fall ist. So muss sich der Erwerber einer Immobilie Mieter im Vorfeld überlegen, ob er ein Objekt selbst bewohnen will oder durch die Einnahme von Mieterträgen seine Steuerlast mindern möchte. Es kann aber auch vorkommen, dass die Immobilie, die zur Eigennutzung erworben wird, vom Vorbesitzer an Dritte vermietet wurde. Und da muss der neue Eigentümer dem Mieter wegen Eigenbedarf das Mietverhältnis kündigen."

 

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