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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft bei Arbeitnehmern, deren Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt und die deshalb aus der Krankenversicherungspflicht ausscheiden, endet normalerweise mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bemessungsgrenze überschritten wird. Allerdings muss der Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach Hinweis der Krankenkasse über die Austrittsmöglichkeit auch tatsächlich seinen Austritt erklären. Gibt er keine entsprechende Erklärung ab, wird er automatisch freiwilliges Mitglied in seiner bisherigen Krankenkasse.

 

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