Die Entgeltbescheinigung dient dazu, einen lückenloser Übergang von der Auszahlung des letzten Arbeitsverdienstes und der ersten Rentenzahlung zu gewährleisten. Will z.B. ein Arbeitnehmer im Anschluss an sein Beschäftigungsverhältnis eine Altersrente beantragen, kann er sich von seinem Arbeitgeber die Höhe seines voraussichtlichen Entgeltes bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses bescheinigen zu lassen. Auch Sozialleistungsträger, Pflegekassen und private Versicherungsunternehmen sind verpflichtet, die beitragspflichtigen Einnahmen von Sozialleistungsbeziehern oder nicht erwerbsmäßig tätigen Pflegepersonen vorab zu bescheinigen. Die Vorabbescheinigung ist allerdings höchstens drei Monate im Voraus möglich.