Die Entgeltumwandlung bezeichnet eine Form der betrieblichen Altersvorsorge, die ausschließlich vom Arbeitnehmer finanziert wird. Der Arbeitnehmer verzichtet dabei z.B. auf einen Teil seines Weihnachtsgeldes zugunsten der Altersvorsorge. Diese Form der betrieblichen Altersvorsorge ist steuerbegünstigt. Die Beiträge sind bis einschließlich 2008 von der Sozialversicherungspflicht befreit, was auch dem Arbeitgeber zugute kommt. Ab den 01.01.2009 unterfallen die Beiträge der Sozialversicherungspflicht, jedoch nicht der Steuerpflicht.