Wer trotz einer Vorerkrankung in eine private Krankenversicherung eintreten will, muss damit rechnen, dass der Versicherer seine Aufnahme von einer besonderen Bedingung (Erschwerung) abhängig macht. Denkbar sind beispielsweise Risikozuschläge oder der Ausschluss der Leistung für das relevante Krankheitsbild. Beide Arten der Erschwerung können auf Dauer oder mit der Zusage einer späteren Überprüfung vereinbart werden. Welche Art der Erschwerung gewählt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie z.B. Alter der versicherten Person, Dauer und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolgen. Auf einen Ausschluss von bestimmten Leistungen, die mit der Vorerkrankung verknüpft sind, sollten sich Interessenten allerdings nach Möglichkeit nicht einlassen.