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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Erstprämienverzug

Nach Abschluss eines Versicherungsvertrages und der folgenden Aushändigung des Versicherungsscheins wird die zeitlich erste zu zahlende Prämie fällig. Kommt der Versicherungsnehmer in Zahlungsverzug, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Dabei gilt es als Rücktritt, sofern der Versicherer nicht innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeitstag der Prämie seinen Anspruch gerichtlich geltend gemacht hat. So lange die Erstprämie noch nicht geleistet wurde, muss der Versicherer selbst im Falle eines Schadens nicht zahlen. Näheres regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in § 38.

 

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