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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig seine Arbeitskraft verliert, hat Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Dabei unterscheidet das Gesetz zwischen der vollständigen und der teilweisen Erwerbsminderung.Voll erwerbsgemindert sind Personen, die eine Berufstätigkeit weniger als drei Stunden täglich ausführen können. Sie haben Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Teilweise erwerbsgemindert sind diejenigen, die eine Berufstätigkeit zwischen drei und sechs Stunden täglich ausüben können. Sie erhalten die halbe Erwerbsminderungsrente. Maßgeblich für die Arbeitsfähigkeit ist allerdings nicht die Fähigkeit, den erlernten Beruf ausüben zu können. Ein Manager, der noch ein paar Stunden als Pförtner arbeiten kann, hat folglich keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung. Weiterer Nachteil: Berufsanfänger, die weniger als fünf Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben, haben keinen Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente. Zudem beträgt selbst die volle Erwerbsminderungsrente maximal 1500 Euro monatlich, weswegen Experten dringen zum Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung raten. Die Erwerbsminderungsrente wird bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt. Anschließend steht dem Versicherten die Regelaltersrente zu.

 

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