Lebt im Haushalt des Versicherungsnehmers mindestens ein Kind unter 14 Jahren, erhält der Versicherte in der Regel einen Familienrabatt. Es ist irrelevant, ob das Kind ein leibliches oder ein Stief-, Pflege-, Adoptiv- oder Enkelkind des Versicherten oder seines Partners ist. Es ist ebenso unwichtig, ob der Versicherungsnehmer mit dem Partner verheiratet ist oder in häuslicher Gemeinschaft lebt. Die Versicherungen legen teils die Altersgrenzen unterschiedlich fest. Bei Falschangaben oder Verschweigen von Änderungen droht dem Versicherten eine Vertragsstrafe.