Seit Januar 2005 haben befundorientierte Festzuschüsse die prozentuale Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an Zahnersatzkosten abgelöst. Die Versicherten erhalten hierdurch mehr Freiheiten bei der Wahl der Versorgung, da sie nun auch den Kassenzuschuss erhalten, wenn sie sich für eine Therapieform außerhalb des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung entscheiden. Wie hoch die Festzuschüsse sind, legt der Gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen anhand von statistischen Erhebungen fest. Je nach zahnärztlichem Befund beteiligt sich die Kasse mit einem Pauschalbetrag an den gesamten Behandlungskosten. Wurde das Bonusheft 5 bzw. 10 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20 bzw. 30 Prozent.