Jeder, der Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, hat Anspruch auf die Förderung zur Riesterrente. Dazu zählen auch pflichtversicherte Selbstständige sowie Bezieher von Arbeitslosen- und Krankengeld, Nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung, Wehr- und Zivildienstleistende, Beamte, Richter, Beamte auf Widerruf, Geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten, Ehepartner von Begünstigten, die nicht selbst zum Förderkreis gehören. Grundsätzlich nicht förderberechtigt sind: Freiwillig Rentenversicherte, Selbstständige, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht unterliegen, Empfänger von Alters- oder Erwerbsminderungsrente, Sozialhilfeempfänger, Geringfügig Beschäftigte, die nicht auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten.