In einigen Fällen ist es egal, ob der Schadensverursacher Schuld hat oder nicht, er haftet bereits aus der Gefahr heraus, die durch etwas, was er tut oder besitzt, ausgeht. Ein Beispiel sind Halter von Kraftfahrzeugen. Sie müssen unabhängig von einem Verschulden für mögliche Schäden durch das Fahrzeug haften. Näheres regelt das Straßenverkehrsgesetz (StVG) in § 7. Deshalb hat der Gesetzgeber auch die Kfz-Haftpflichtversicherung zur Pflicht gemacht.