Eröffnet ein Kunde ein Girokonto, dann kann er bestimmen, ob eine oder mehrere Personen über das Konto verfügen dürfen. Dürfen mehrere Personen darüber verfügen, dann handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto. Dabei wird entschieden zwischen Konten, bei denen jeder Kontoinhaber alleine verfügungsberechtigt ist (Oder-Konto) oder alle Kontoinhaber nur gemeinschaftlich (Und-Konto).