Unter gemischten Krankenanstalten firmieren Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlungen, als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen. Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischten Anstalt durchgeführt werden, müssen Versicherte zuvor unbedingt die schriftliche Kostenzusage ihres privaten Krankenversicherers einholen. Grund: Für Kur- und Sanatoriumsaufenthalt besteht kein tariflicher Leistungsanspruch. Nur einzelne Unternehmen zahlen freiwillige Leistungen.