Der Generationenvertrag ist innerhalb der öffentlichen Diskussionen stark mit dem Reizthema der gesetzlichen Rente verknüpft. Bereits von Beginn der staatlichen Sozialversicherung an, stand der Generationenvertrag im Mittelpunkt der allmählich eingeführten Strukturen. Die jüngere, arbeitende Generation sollte hiernach für die Versorgung der Menschen, die sich bereits im Ruhestand befinden, aufkommen und sich ihrerseits in der Sicherheit wähnen, dass die nachfolgende Generation wiederum in die Versorgungszusage eintritt.
Da es sich bei der Struktur der gesetzlichen Rente um ein Umlageverfahren handelt, sollen die benötigten Rentenmittel im Regelfall ausschließlich aus den aktuell eingezahlten Rentenbeiträgen der versicherungspflichtig Beschäftigten finanziert werden. Bereits seit den 1960er Jahren reichen diese Einnahmen allerdings bei Weitem nicht aus, um den wachsenden Finanzbedarf zu decken. Der Staat unterstützt den Generationenvertrag seitdem dadurch, dass Steuermittel eingesetzt werden, um die fehlenden Beträge zu ersetzen.
Angesichts der demographischen Entwicklung in Deutschland ist davon auszugehen, dass es innerhalb der kommenden Jahrzehnte nicht zu einer Entspannung in Bezug auf diese Fehlbeträge kommen wird. Dies hängt zum einen damit zusammen, dass der sich stetig verbessernde medizinische Standard, wie auch der allgemein positive Zustand der Lebensumstände insofern auswirkt, als dass sich die durchschnittliche Lebenserwartung der Menschen stetig erhöht. Gleichzeitig sind die Folgen geburtenschwacher Jahrgänge deutlich zu spüren, so dass immer weniger Beschäftigte für die Finanzierung von immer mehr Rentnern aufkommen müssen.
Die Folge sind steigende Rentenbeiträge und gleichzeitig stagnierende oder sogar sinkende Renten. Die Bundesregierung fördert in der Folge jegliche Art der privaten Altersvorsorge. Modelle wie Riester- oder Rürup-Rente basieren auf Eigenleistungen der Beschäftigten und gewähren bei entsprechendem Engagement umfangreiche Förderungen und Steuererleichterungen durch den Staat.