Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Geringfügige Beschäftigung

Was man über Geringfuegige Beschaeftigung wissen sollte:

Die Geringfuegige Beschaeftigung ist besser bekannt als 400 Euro Job. Waren es früher vor allem Frauen, die durch Putztätigkeiten solche Arbeitsverhältnisse eingingen, so sind es heute zunehmend Personen jeden Alters und Geschlechts, die auf den Verdienst aus einer geringfuegigen Beschaeftigung angewiesen sind.

Immer mehr Firmen bauen sozialversicherungspflichtige Vollzeitstellen ab und ersetzen sie durch diese Minijobber. Die Lohnkosten können so erheblich gesenkt werden, da die Angestellten, die eine geringfuegige Beschaeftigung ausüben, meist einen viel niedrigeren Stundenlohn erhalten als die Vollzeitkräfte. Wer geringfuegig Beschaeftige einstellt, ist sehr flexibel in seinem Personaleinsatz. In Zeiten mit guter Auftragslage kann er auf diese Weise schnell zusätzliches Personal beschaffen, das er bei geringerer Auftragslage problemlos wieder entlassen kann.

 

Auf Finanzseiten imInternet können Arbeitgeber sich darüber informieren, mit welchen Lohnkosten sie bei einer geringfuegigen Beschaeftigung rechnen müssen. Für Arbeitnehmer bieten die geringfuegigen Beschaeftigungsverhältnisse sowohl Vor- als auch Nachteile. Einerseits sind sie häufig eine gute Möglichkeit, nach längerer Pause wegen Krankheit oder Kindererziehung wieder in den Beruf einzusteigen oder sich neben der hauptberuflichen Tätigkeit noch etwas Geld hinzu zu verdienen. Andererseits bietet die Arbeit in einer geringfügigen Beschaeftigung keinen Schutz durch die gesetzliche Sozialversicherung. Wer außer einer geringfuegigen Beschaeftigung keine andere Arbeit ausübt, ist weder in der Krankenversicherung noch in der Pflegeversicherung. All das muss er privat bezahlen. Nur wer über 400 Euro verdient, wird vom Arbeitgeber bei der Krankenkasse angemeldet. Es entfällt so der Arbeitgeberanteil an den Kosten zur Sozialversicherung des Angestellten.

Die Unternehmen zahlen zwar eine Pauschale für Lohn und Sozialversicherung bei der Minijobzentrale ein, aber dieses Geld begründet keinen eigenen Anspruch der geringfuegig Beschaeftigten.

Allerdings hat man bei einer geringfügigen Beschaeftigung wenigstens die Möglichkeit, in der gesetzlichen Rentenversicherung eigene Ansprüche zu erwerben, durch Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit. Diese muss man seinem Arbeitgeber gegenüber schriftlich erklären.

Übt jemand zwei geringfuegige Beschaeftigungen nebeneinander aus, so bleibt die erste Tätigkeit grundsätzlich sozialversicherungsfrei, die zweite aber wird sozialversicherungspflichtig.Diese gesetzlichen Regelungen sind weder für Arbeitnehmer noch für Arbeitgeber leicht zu durchschauen. Firmen haben meistens ein Personalbüro für solche Fragen, aber wer selber eine geringfuegige Beschaeftigung aufnehmen will, tut gut daran, sich vorher gründlich zu informieren und die Hilfen, die die Finanzseiten im Internet bieten, anzunehmen."

 

Tools & Services

Newsletter abonnieren
 
FinanceScout24 Hotline

        Tel. 0800-01 01 005

        Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr

 

Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Nummer oder per E-Mail gerne und unverbindlich.