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Haftpflichtversicherung

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Gewinn und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung muss jeder Unternehmer mit buchhalterischen Pflichten aufstellen. Sie ist fester Bestandteil des Jahresabschlusses eines Unternehmens. Sie stellt für einen bestimmten Zeitabschnitt – beispielsweise für ein Kalenderjahr – den Ertrag und den dafür erbrachten Aufwand gegenüber. Die Differenz aus diesen beiden Posten ist der Jahresüberschuss oder -fehlbetrag. Zählt man nun noch Gewinn- oder Verlustvorträge hinzu oder ab, dann ergibt sich der Bilanzgewinn oder -verlust. Aktiengesellschaften und Unternehmen einiger Wirtschaftszweige sind in der Gliederung ihrer Gewinn- und Verlustrechnung nicht frei, andere Unternehmen sind hier aber nicht gebunden.

 

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