Die Hauptversammlung ist ein institutioneller, gesetzlich vorgeschriebener Bestandteil einer Aktiengesellschaft. In ihr versammeln sich alle Aktionäre sowie deren Vertreter. Die Hauptversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt, nämlich zur Entgegennahme des Jahresabschlusses. Daneben können aber auch weitere Hauptversammlungen einberufen werden. In diesem Zusammenhang ist auch die so genannte Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats wichtig. Die Hauptversammlung beschließt diese oder lehnt sie ab. Außerdem wählt die Hauptversammlung aus ihrer Mitte Mitglieder in den Aufsichtsrat, der dann die Vorstandsmitglieder bestellt.Daneben wird über Anträge des Vorstands und über Gegenanträge von Aktionären entschieden. Diese Anträge und die generelle Tagesordnung gibt der Vorstand mit der rechtzeitigen Einladung bekannt. Interessant: Sofern Aktionäre über mindestens fünf Prozent des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft verfügen, können sie eine Einberufung der Hauptversammlung verlangen.