Der Begriff der Heilmittel umfasst die Anwendungen der physikalischen Medizin, wie z.B. Bäder, Bestrahlung, Massagen und Krankengymnastik oder Inhalationen.In der gesetzlichen Krankenversicherung müssen die Versicherten für die meisten dieser Therapiemaßnahmen Eigenleistungen erbringen.Die Selbstbeteiligung für Heilmittel beträgt zehn Prozent der Gesamtkosten zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Es dürfen einmalig bis zu sechs Behandlungen für physikalische Therapien und zehn für Ergotherapien sowie Stimm-, Sprech- und Sprachtherapien verordnet werden, sofern die Erkrankung kurzfristig verläuft. Vom Arzt begründete und von der Kasse genehmigte Ausnahmen sind möglich. In der privaten Krankenversicherung kommt der Versicherer gemäß den tariflichen Bestimmungen für die Heilmittel auf, wenn diese vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden. Heilapparate (z.B. Massagegeräte, Heizkissen, Bestrahlungslampen) sind nicht erstattungsfähig. Ansonsten besteht grundsätzlich ein tariflicher Leistungsanspruch.