Normalerweise berechnen Ärzte und Zahnärzte ihr Honorar im Rahmen der Gebührenordnung (vgl. Gebührenordnung). In einigen Fällen, wenn es sich z.B. um besondere Operationen handelt, können Ärzte ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes Honorar mit dem Patienten vereinbaren. Dies ist nur im Rahmen von sogenannte Honorarvereinbarung möglich.Damit eine solche Vereinbarung rechtsgültig ist, müssen einige Bedingungen erfüllt sein: Schriftform, individuelle Abstimmung auf den Behandlungsfall des einzelnen Patienten, Erläuterung, welche medizinischen Gründe eine Höherberechnung rechtfertigen. Hinweis, dass eine Erstattung z.B. durch den Privaten Krankenversicherer oder Beihilfestellen nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Hinweis auf die Möglichkeit, dass die beabsichtigte Behandlung eventuell durch andere Behandler ohne eine Honorarvereinbarung durchgeführt werden könnte. Kopie der Vereinbarung wird dem Patienten ausgehändigt. Für alle medizinisch technischen Leistungen und Laboruntersuchungen sind Honorarvereinbarungen unzulässig! Vorsicht: Nicht alle private Krankenversicherer verzichten auf die Bindung an die Gebührenordnung, und erstatten die in den Honorarvereinbarungen ausgehandelten höheren Kosten in vollem Umfang. Kassenpatienten erhalten oft gar keine Unterstützung für die private Behandlung aufgrund einer Honorarvereinbarung.