Leistungen, die Ärzte gegen Selbstzahlung den Mitgliedern Gesetzlicher Krankenkassen (GKV) anbieten, werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) genannt. Darunter fallen solche Maßnahmen, die vom Gesetzgeber als nicht notwendig eingestuft werden und damit von der GKV nicht übernommen. Die IGeL-Listen sind nicht verbindlich, sie beinhalten unter anderem Früherkennungsuntersuchungen zu Hautkrebs oder Grünem Star. Individuelle Gesundheitsleistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte abgerechnet. Manche Ärzte bieten Zusatzleistungen an, ohne sie IGeL zu nennen.