Mitfahrer im eigenen Fahrzeug können über eine Insassenunfallversicherung mitversichert werden. Die leistet im Schadensfall unabhängig von der Schuldfrage Invaliditätsgeld, die Todesfallsumme, Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld sowie Tagegeld an die Mitfahrenden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich neben dem Lenken und Benutzen des Fahrzeugs auch auf das Behandeln und Pflegen, Abstellen, Be- und Entladen sowie auf das Ein- und Aussteigen. Wie sich die Versicherungssumme verteilt, hängt vom gewählten System ab. Im Pauschalsystem teilt sich die Versicherungssumme auf alle berechtigten Insassen aus, doch die festgelegte Summe steigt ab zwei Personen um jeweils 50 Prozent. Es ist auch möglich, nur namentlich festgelegte Mitfahrer zu versichern, dann gilt die Absicherung zwar nur für diese Personen, aber in jedem Fahrzeug. Die dritte Variante der Insassenunfallversicherung ist das Platzsystem. Hier besteht pro Platz im Fahrzeug Versicherungsschutz. Fahren mehr Personen mit, kürzt sich die Versicherungssumme für die Einzelnen entsprechend. Für Berufsfahrer, also Kraft- und Beifahrer, die ein Angestelltenverhältnis zum Versicherungsnehmer vorweisen, gilt die Insassenunfallversicherung nach dem Pauschal- und Platzsystem nicht.