Grundlage für die Tätigkeit von Investmentgesellschaften ist das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Dieses Gesetz beinhaltet als wesentliche Regelungen, dass Investmentgesellschaften den gleichen strengen Kritierien unterliegen wie Kreditinstitute. Dabei geht das Gesetz ins Detail, legt Anlagegrenzen für bestimmte Fonds fest. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernimmt die Aufsicht über die Tätigkeiten der Investment-Gesellschaften. Möchte eine ausländische Investmentgesellschaft ihre Produkte in Deutschland vertreiben, dann gilt für sie ein spezielles Auslands-Investmentgesetz.