In Deutschland erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von sechs Wochen. Sofern im Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, sind diese Zahlungen gesetzlich vorgeschrieben. Anders als in der Bundesrepublik setzt die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in anderen Nationen häufig erst nach drei Tagen ein. Diese Zeit bis zum Einsetzen der Lohnfortzahlung wird als Karenzzeit bezeichnet.Hierzulande müssen Arbeitnehmer nach drei Tagen, einen geeigneten Nachweis für eine Krankheit vorlegen. Dabei muss jedoch der Arbeitgeber schon am morgen des ersten Krankheitstages über ein Fernbleiben informiert werden. Fälschlicherweise werden häufig diese drei Tage, an denen ein Arbeitgeber ohne Krankenschein zu Hause bleiben kann, als Karenztage bezeichnet.