Schnell und einfach zu einer günstigen Autoversicherung.

 

Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Kaufvertrag

Der Begriff Kaufvertrag bezeichnet einen Vertrag welcher durch freiwillige Unterzeichnung zweier oder mehr Seiten bekräftigt wird. Dabei stellt der Verkäufer das Angebot und der Käufer nimmt dieses an. Im Kaufvertrag ist eine Kaufsumme vereinbart welche der Verkäufer dem Käufer mitzuteilen hat. Bei Barzahlung hat der Käufer direkt nach Annahme der Ware die Kaufsumme zu bezahlen, im Falle einer Kreditkartenzahlung kann die Zahlung auch später erfolgen. Eine zweite Form des Kaufvertrages beinhaltet die Absicht einen Gegenstand zu erwerben, welchen der Verkäufer noch nicht besitzt. Nach Abschluss eines Kaufvertrages besitzen sowohl Käufer als auch Verkäufer bestimmte Pflichten. Der Verkäufer garantiert eine rechtzeitige Lieferung der Ware, diese muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und die vereinbarten Eigenschaften besitzen. Der Käufer verpflichtet sich die Ware rechtzeitig anzunehmen und diese zu bezahlen. Besitzt die Ware nicht die vereinbarte Qualität oder Mengenanzahl oder ist diese falsch, besitzt der Käufer die Möglichkeit diese abzulehnen oder eine Preisminderung zu beantragen. Des Weiteren steht dem Käufer das Recht zu die Ware bei nicht rechtzeitiger Lieferung abzulehnen und Schadensersatz für ihm entfallende Lohneinnahmen zu beantragen. Der Verkäufer besitzt im Falle einer Nichtbezahlung das Recht die Ware anderweitig zu verkaufen, insbesondere bei leicht verderblicher Ware kein ein Notverkauf stattfinden. Den Mindererlös des Notverkaufs hat der Käufer zu tragen. Nach Annahme der Ware besitzt der Käufer kein Recht mehr diese zu reklamieren. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass eine Garantie besteht. Auch eine falsche Montageanleitung oder ein Täuschungsversuch berechtigen den Käufer zur Reklamation. Der Kaufvertrag kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden. In der Praxis wird der Kaufvertrag nahezu immer schriftlich bestätigt, wobei dies in einigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben ist. Es besteht die Möglichkeit in den Kaufvertrag Klauseln einzubauen, sodass beispielweise die Möglichkeit eines Rücktrittes besteht.

 

Tools & Services

Newsletter abonnieren
 
FinanceScout24 Hotline

        Tel. 0800-01 01 005

        Mo.-Fr. 9:00-18:00 Uhr

 

Unsere Experten beraten Sie unter der kostenfreien Nummer oder per E-Mail gerne und unverbindlich.