Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für alle Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben, weil das Schadensrecht im Kfz-Bereich vom allgemeinen Schadensrecht abweicht: Nicht nur der Verursacher eines Schadens (also der Fahrer) haftet, sondern auch der Fahrzeughalter. Die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert alle Schadensfälle, die einem Dritten durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, also Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Derzeit betragen die gesetzlichen Mindestdeckungssummen 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für die weder mittelbar noch unmittelbar mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängenden Vermögensschäden. Auch bei grober Fahrlässigkeit muss die Versicherung zahlen. Ausnahmen: Bei Trunkenheitsfahrten, unbefugter Benutzung oder Fahrerflucht kann die Versicherung bis zu 5.000 Euro je Fall vom Versicherungsnehmer fordern, bei Vorsatz muss sie gar nicht zahlen. Die Beiträge kann der Versicherungsgeber weitestgehend frei gestalten. Typ des Fahrzeugs, Alter des Fahrzeughalters und der Fahrer oder der Schadenfreiheitsrabatt fließen dabei in die Berechnung mit ein. Abgesichert sind Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter, Eigentümer und Fahrer. Die Haftpflichtversicherung kann durch eine Kaskoversicherung ergänzt werden.