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Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflicht- versicherung ist im Alltag unverzichtbar.

 

Kindernachversicherung

Bei Neugeborenen beginnt der Versicherungsschutz ohne Wartezeiten und ohne Gesundheitsüberprüfung unmittelbar nach der Geburt unter folgenden Voraussetzungen: am Tage der Geburt muss ein Elternteil mindestens drei Monate bei dem Versicherer versichert sein. Die Anmeldung zur Versicherung muss spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend zum Ersten des Geburtsmonats erfolgen. Der Versicherungsschutz des Neugeborenen darf nicht höher oder umfassender als der eines versicherten Elternteils sein. Den ambulante Tarif können die Eltern jedoch beliebig wählen. Achtung: die Adoption steht der Geburt eines Kindes gleich, sofern das Kind im Zeitpunkt der Adoption noch minderjährig ist. Mit Rücksicht auf ein erhöhtes Risiko ist die Vereinbarung eines angemessenen Risikozuschlages bis zur einfachen Beitragshöhe zulässig.

 

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