Ein Konzern ist ein hierarchisches Gebilde voneinander abhängiger und dennoch juristisch eigenständiger Unternehmen. Die so verflochtenen Unternehmen stehen unter einheitlicher Leitung der Konzernzentrale. Dabei gibt es Mischkonzerne, die Unternehmen unterschiedlicher Branchen zusammenfassen und Konzerne, die in einem Produktsegment entweder verschiedene Produktionsstufen oder gleiche Produktionsstufen zusammenfassen. Konzerne können sich konzentrieren, das Kartellrecht unterbindet aber die zu große Machtstellung eines Konzerns.